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  • Vereinsführung gemäß Regelwerk

    Vereinsführung gemäß Regelwerk– warum geregelte Verwaltungsvorgänge kein Luxus, sondern Lebensversicherung sind Vereinsvorstände kennen das Gefühl: Man möchte eigentlich Sport treiben, Kultur fördern oder Nachbarschaft beleben – und findet sich plötzlich in einer Welt aus Formularen, Fristen und Paragraphen wieder. Vereinsführung mit reglementierten Verwaltungsvorgängen Doch genau diese „Bürokratie“ entscheidet darüber, ob ein Verein rechtssicher wachsen kann – oder bei der ersten Prüfung ins Straucheln gerät. Der bdvv  begleitet seit Jahren ehrenamtliche Führungskräfte durch dieses Labyrinth. Eine Mitgliedschaft ist dabei nicht Kür, sondern Mindestvoraussetzung, um sich das nötige Wissen, Netzwerk und die Rückendeckung zu sichern. Warum geregelte Verwaltungsvorgänge wichtig sind Wer Vereinsführung und -verwaltung gemäß Regelwerk nur als Ballast betrachtet, übersieht ihren eigentlichen Sinn: Sie schafft Vertrauen – bei Mitgliedern, Sponsoren, Behörden und nicht zuletzt bei Gerichten, wenn einmal etwas schiefgeht. Jeder der folgenden Vorgänge klingt trocken, schützt aber ganz konkret das Engagement vor Haftungsfallen, Fördergeld-Verlusten oder Imageschäden. Vereinsgründung & Satzungsänderung Ohne Registereintrag existiert der Verein nur als lockerer Zusammenschluss; Gründungsmitglieder haften mit dem Privatvermögen. Die Satzung wiederum ist mehr als ein formeller Rahmen – sie ist die Verfassung des Vereins. Wer sie unbedacht ändert oder veraltet lässt, riskiert Rechtsstreitigkeiten und verliert mitunter den Status der Gemeinnützigkeit. Gemeinnützigkeit Steuerfreiheit klingt verlockend, ist aber an strenge Regeln geknüpft: Zweckbindung der Mittel, zeitnahe Ausgaben, Verbot der Gewinnverteilung. Bei Verstößen fordert das Finanzamt rückwirkend Steuern plus Zinsen – oftmals ein existenzielles Risiko. Mitgliederversammlung & Beschlussfassung Fristen, Tagesordnung, Protokollform: Wer hier schlampt, öffnet die Tür für Anfechtungsklagen. Ein nichtiger Beschluss kann Projekte blockieren und Vorstände in die persönliche Haftung bringen. Finanzverwaltung & Kassenprüfung GoBD-konforme Buchführung, ordnungsgemäße Kassenberichte und Spendenquittungen sind Pflicht. Fehlerhafte Belege gefährden die Gemeinnützigkeit und schrecken Sponsoren ab. Datenschutz & IT-Sicherheit Mitgliederlisten, Newsletter, Foto-Galerien – alles personenbezogene Daten. Ein Verstoß gegen die DSGVO kann Bußgelder in fünfstelliger Höhe nach sich ziehen. Veranstaltungen & Schankrecht Ob Sommerfest oder Benefizkonzert: GEMA-Meldung, Gestattung nach GastG, Brandschutzauflagen und Hygienekonzepte gehören dazu. Fehlende Genehmigungen führen zu Veranstaltungsaus, Bußgeldern oder Regressforderungen. Versicherungen & Haftung Vereinshaftpflicht, Vermögensschadenhaftung, Unfallversicherung: Wer hier spart, zahlt im Schadenfall oft doppelt. Ein Sturz auf der Treppe oder ein falscher Kassenbeleg kann Vorstand und Verein hart treffen. Fördermittel & Zuschüsse Fördergelder wirken wie Turbo-Booster, kommen aber mit detaillierten Verwendungsnachweisen. Fehlbeträge oder nicht fristgerecht eingereichte Belege führen zur Rückforderung – plus Zinsen. Hinweisgeberschutz & Compliance Seit Inkrafttreten des HinSchG müssen auch größere Vereine interne Meldestellen einrichten. Versäumnisse schmälern das Vertrauen von Mitgliedern und Öffentlichkeit. Bau- und Umweltauflagen Ein neues Vereinsheim, ein Container am Sportplatz oder das Sommerzelt benötigen baurechtliche Genehmigungen und oft naturschutzrechtliche Freigaben. Wer ohne grüne Ampel loslegt, riskiert Baustopp und Abrissverfügung. Der bdvv als Schutzschild und Lotse Viele Beratungsfirmen versprechen schnelle Abkürzungen – oft mit saftigem Preisschild. Der bdvv  hingegen bündelt Know-how, Muster­vorlagen und Peer-Learning zu einem Bruchteil der üblichen Kosten. Jede Mitgliedschaft eröffnet Zugang zu: 20 praxisorientierten Lektionen : Von Registereintrag bis E-Rechnung – kompakt, verständlich, aktualisiert. Rechts- und Steuer-Hotline : Profis beantworten Fragen, bevor sie teuer werden. Austauschforen : Andere Vorstände teilen ihre Erfahrungen, Erfolge und Warnungen. Vorlagen-Pools : Satzungen, Datenschutzrichtlinien, Schankpläne – nur noch anpassen, ausdrucken, einreichen. Kurz gesagt: Ohne diese Rückendeckung ist Vereinsführung ein Ritt ohne Sattel. Mit ihr wird Verwaltung zur kalkulierbaren Routine – und der Vorstand kann sich wieder dem widmen, was zählt: Gemeinschaft leben, Ideen verwirklichen, Gesellschaft gestalten.

  • Versicherung im Dreiklang

    Versicherung im Dreiklang – Absicherung in drei Dimensionen Wer einen Verein führt, trägt Verantwortung – juristisch, organisatorisch und menschlich. Vorstandshaftung , Veranstaltungsrisiko  und Ehrenamtsabsicherung Die Vorstandshaftung  kann im Schadensfall zur persönlichen Haftung führen, wenn Pflichten verletzt oder Risiken nicht ausreichend abgesichert wurden. Gerade bei Veranstaltungen entstehen schnell Haftung- bzw. Versicherungsrisiken  für Besucher, Helfer oder das Vereinsvermögen – oft unterschätzt, selten vollständig gemeldet. Auch das Ehrenamt  ist nicht automatisch geschützt: Unfälle, Regressforderungen oder Folgeschäden können Helfende ohne Versicherungsschutz hart treffen. Darum gilt: Wer Vereinsarbeit ernst nimmt, denkt Absicherung mit – und verankert sie klar im Verantwortungsbereich des Vorstands. Versicherungs im Dreiklang | Vorstandshaftung – Persönliches Risiko begrenzen Wer einen Verein führt, übernimmt mehr als nur administrative Aufgaben – er oder sie trägt rechtlich die Verantwortung für das gesamte Vereinsgeschehen. Laut § 31 BGB können Vorstände persönlich haften, wenn sie ihre Organisationspflicht verletzen, sei es durch fahrlässige Entscheidungen, unterlassene Prüfungen oder strukturelle Versäumnisse. Gerade in kleinen und mittleren Vereinen wird dieses Risiko oft unterschätzt – bis ein realer Schadensfall eintritt. Eine D&O-Versicherung schützt Vorstände vor finanziellen Folgen solcher Entscheidungen und bietet Sicherheit, wo ehrenamtliches Engagement schnell zur persönlichen Belastung werden kann. 👉 Zur Diskussion: Haftung und Absicherung im Vorstand Veranstaltungsrisiko – Besucher, Geräte, Helfer schützen Ob Sommerfest, Workshop oder Mitgliederversammlung – jede Vereinsveranstaltung birgt Risiken: von umstürzenden Zelten über Sachschäden an geliehenem Equipment bis hin zu Verletzungen bei Teilnehmern. Besonders heikel wird es, wenn Veranstaltungen nicht ordnungsgemäß bei der Versicherung gemeldet wurden – denn dann greift der Schutz oft nicht. Eine angepasste Vereinshaftpflichtversicherung mit inkludiertem Veranstaltungsschutz oder eine spezielle Eventversicherung kann hier entscheidend sein. Sie schafft nicht nur juristische Klarheit, sondern auch Sicherheit für alle Beteiligten. 👉 Zur Diskussion: Versicherungsschutz bei Vereinsveranstaltungen Ehrenamtsabsicherung – Helfende nicht vergessen Viele Vereinsmitglieder bringen sich freiwillig ein – bei Veranstaltungen, in Projekten oder in der Betreuung. Doch die wenigsten wissen, dass Ehrenamtliche nicht automatisch  gegen Unfall oder Folgeschäden versichert sind. Unfälle, psychische Belastungen oder sogar Regressforderungen können ohne Versicherung im Verein zur bitteren Realität werden. Eine ergänzende Unfallversicherung oder die Einbindung in bestehende Gruppenverträge schützt nicht nur die Helfenden selbst – sie stärkt auch das Vertrauen in den Verein. Wer absichert, schützt Engagement. 👉 Zur Diskussion: Ehrenamt absichern – wie weit reicht der Schutz?

  • Vereinsrecht vs. Vereine

    Vereinsrecht vs. Vereine | Vereine funktionieren – bis es ernst wird Viele Vereine arbeiten seit Jahren erfolgreich, ohne je juristischen Beistand gebraucht zu haben. Satzungen, Mitgliederversammlungen, Protokolle – alles läuft, mehr oder weniger. Doch wenn plötzlich ein Vorstandswechsel ansteht, eine Gemeinnützigkeit gefährdet ist oder Konflikte entstehen, zeigt sich: Vereinsrecht ist kein Beiwerk, sondern Fundament. Und genau hier entsteht ein Spannungsfeld: zwischen dem oft informellen Handeln im Alltag und dem formalen Rahmen, den das Vereinsrecht vorgibt. Vereinsrecht kennt keine Ehrenamtspraxis Das Problem: Das Vereinsrecht ist alt. Es ist abstrakt. Und es kennt die gelebte Realität von Engagement nicht.Was in §26 BGB geregelt ist, mag eindeutig klingen – ist es aber nicht, wenn der Vorstand aus drei Personen besteht, die sich nebenberuflich durch komplexe Förderanträge und Datenschutzfragen kämpfen. Die Praxis kennt Grauzonen, das Gesetz nicht.U nd dazwischen? Schweigen. Oder Stillstand. Der bdvv als Brücke: zwischen Lebenswirklichkeit und Gesetz Der bdvv  betritt genau diesen Zwischenraum – nicht nur als Übersetzer zwischen Paragraf und Praxis, sondern als aktiver Treiber. Wir bringen nicht nur juristische Expertise in den Diskurs ein, sondern bauen Brücken  zwischen Vereinen und ihren rechtlichen Strukturen. → durch Schulungsformate,→ durch Handreichungen,→ durch datensichere Tools und→ durch konkrete Unterstützung im Fall der Fälle. Unser Ziel: Rechtssicherheit ohne Verunsicherung. Klarheit ohne Bürokratendeutsch. Und das alles gemeinwohlorientiert und pro bono , wo immer es möglich ist. Warum das Thema politisch ist Was selten offen gesagt wird: Vereinsrecht ist keine technische Materie – es ist politisch. Denn es regelt die Grundlage zivilgesellschaftlichen Handelns.Wer hier nicht auf Augenhöhe berät, sondern mit Formalien überfordert, schwächt das Ehrenamt. Deshalb ist es eine Frage der Demokratie, ob Vereine Zugang zu verständlichem, verlässlichem und unterstützendem Vereinsrecht haben – oder nicht. Der bdvv sieht sich hier in der Pflicht. Und wir nehmen diese Rolle ernst – als Sprachrohr, als Strukturgeber und als digitale Plattform, die Wissen in Handlung überführt. Recht braucht Kontext – und Vertrauen Vereine brauchen kein neues Recht. Sie brauchen besseren Zugang dazu. Der bdvv schafft diesen Zugang – nicht durch Paragraphenreiterei, sondern durch Kontext, Begleitung und praktische Lösungen. Denn nur wenn Vereinsrecht in der Lebenswirklichkeit ankommt, bleibt das Ehrenamt stark – und die Demokratie lebendig. #vereinsrecht #bdvv #vereine #engagement #ehrenamt #satzung #gemeinnützigkeit #vereinsberatung #zivilgesellschaft #demokratieförderung

  • JS/vereine vs. JS/deutschland

    JS/vereine vs. JS/deutschland | Co-Branding auf Augenhöhe, aber mit unterschiedlicher Sprache Wenn es um Reichweite geht, sind beide stark. Doch die Wege dahin unterscheiden sich – grundlegend. Im bdvv beobachten wir mit Interesse, wie sich Anbieter wie JS/deutschland und JS/vereine im Umfeld von Broschüren, Filmen und digitalen Paketen positionieren. Beide haben Reichweite, beide bieten technische Qualität – aber sie sprechen völlig unterschiedliche Sprachen , weil sie auf unterschiedliche Zielgruppen treffen . Die Bühne: Deutschland – mit starker Außenwirkung JS/deutschland steht für professionelle Werbeformate mit hoher Sichtbarkeit – sei es in Wirtschaftsförderungen, kommunalen Kontexten oder regionalen Branchenkampagnen. Hier ist Co-Branding häufig imagegetrieben : Ein starker Auftritt, verknüpft mit Logos, Testimonials und klassischem Anzeigenumfeld. Die Zielsetzung: Vertrauen aufbauen über Inszenierung, Reichweite schaffen durch starke optische Präsenz. Für viele Unternehmen mit klarem Außenfokus funktioniert das gut. Der Aufwand lohnt sich dort, wo Wirkung durch Inszenierung zählt – und wo Werbeäquivalenz in Zahlen gemessen wird. Die Bühne: Vereine – mit Fokus auf Gemeinschaft und Kontext JS/vereine hingegen betritt eine andere Arena. Hier geht es nicht um Werbeformate im klassischen Sinne, sondern um Teilnahme an relevanten Themen . Das heißt: Marken treten nicht als Sponsor auf, sondern als Mitgestalter eines inhaltlichen Rahmens , in dem Vertrauen nicht durch Sichtbarkeit entsteht – sondern durch Nähe und Substanz. Denn Vereinsakteure denken anders: Sie suchen Orientierung, keine Werbung. Sie reagieren auf Nutzen, nicht auf Claims. Und sie agieren im Netzwerk, nicht im Markt. Co-Branding ≠ Sponsoring Der zentrale Unterschied liegt also nicht im Format, sondern im Verhältnis zwischen Inhalt und Marke .Während JS/deutschland klassisch mit Anzeigenraum operiert, öffnet JS/vereine redaktionelle Räume, in denen Marken eingebettet werden. Nicht als bloßer Absender, sondern als relevanter Gesprächspartner. Diese Verschiebung mag subtil wirken, ist aber entscheidend. Denn: Co-Branding im Vereinskontext funktioniert nur , wenn sich die Marke in den Diskurs integriert – nicht wenn sie ihn nur „sponsert“. Der bdvv sieht beide Ansätze – aber mit klarem Kompass Wir beim bdvv sehen beide Plattformen auf Augenhöhe. Aber wir verwechseln sie nicht. Denn unsere Arbeit mit und für Vereine zeigt täglich: Kommunikation funktioniert dort nur, wenn sie anschlussfähig  ist – thematisch, sprachlich, kulturell. Deshalb setzen wir selbst konsequent auf redaktionelles Co-Publishing  statt Anzeigen. Nicht aus Ablehnung gegenüber Werbeformaten – sondern aus Überzeugung, dass die gemeinwohlorientierte Welt andere Zugänge braucht . Fazit: Gemeinsame Sache machen heißt, den Kontext verstehen Co-Branding im Vereinswesen verlangt keine neuen Budgets, sondern neue Denkweisen. Wer sich darauf einlässt, profitiert nicht nur von Sichtbarkeit – sondern von Relevanz.Denn wo Glaubwürdigkeit gefragt ist, zählt nicht die Fläche – sondern der Kontext, in dem man erscheint. JS/deutschland oder JS/vereine? Für den bdvv gilt: Beide haben ihren Platz. Aber nur einer kennt unsere Sprache.

  • bdvv::support E-Commerce

    bdvv::support E-Commerce – Digital handeln, gemeinwohlorientiert wirken In Zeiten, in denen sich der digitale Handel professionalisiert, automatisiert und zunehmend monopolisiert, stellt sich für viele gemeinwohlorientierte Organisationen, Initiativen und Vereine eine neue Frage: Wie kann E-Commerce auch im zivilgesellschaftlichen Kontext verantwortungsvoll, rechtssicher und wirksam gestaltet werden? Mitgliedschaft via Shop-App Genau hier setzt bdvv::support E-Commerce  an. Als strukturelle Unterstützung für Non-Profits, Social-Commerce-Initiativen und digitale Engagementprojekte bietet der bdvv Orientierung, Austausch und konkrete Hilfe für alle, die sich mit digitaler Wertschöpfung im gemeinnützigen Rahmen befassen. Warum überhaupt E-Commerce im Verein? Viele Organisationen gehen längst über klassische Spendenformate hinaus: Sie betreiben digitale Shops für Vereinsprodukte, bieten Online-Dienstleistungen an oder finanzieren Projekte durch partizipative Verkaufsmodelle. Doch gerade bei gemeinnützigen Initiativen bestehen oft Unsicherheiten – von der DSGVO über das Umsatzsteuerrecht bis hin zur technischen Plattformwahl. Was bdvv::support E-Commerce bietet: 1. Strategische Erstberatung: Wir helfen beim Einstieg – mit einem klaren Überblick über rechtliche, technische und organisatorische Expertisen für E-Commerce-Projekte mitVereinsshops im gemeinnützigen Bereich. 2. Community- und Erfahrungsaustausch: Über unser Netzwerk können sich Engagierte gezielt austauschen: zu Plattformwahl, Fördermöglichkeiten, technischen Herausforderungen oder nachhaltigen Geschäftsmodellen. 3. Orientierung zu Tools und Systemen: Wir kuratieren Lösungen, die mit geringem Budget umsetzbar und datensparsam sind – ob als Open-Source-Shop, Plugin oder cloudbasierte Plattform . 4. Bildungsformate: Mit Webinaren, Tutorials und Handreichungen geben wir praxisnahe Unterstützung – etwa zur Auswahl passender Zahlungsanbieter, zur datenschutzkonformen Gestaltung oder zur steuerlichen Einordnung. 5. Interessenvertretung: Als Verband machen wir sichtbar, dass zivilgesellschaftlicher E-Commerce andere Standards, andere Fragen – und andere Ziele hat als kommerzielle Plattformökonomie. Ein Angebot für alle, die digital handeln – aber gemeinwohlorientiert denken bdvv::support E-Commerce ist kein klassisches Beratungsprodukt, sondern ein unterstützendes Ökosystem , das hilft, den digitalen Raum auch für gemeinnützige Zwecke konstruktiv zu erschließen. Wer E-Commerce nicht bloß als Vertriebsweg, sondern als Teil einer engagierten Vereinsarbeit  versteht, findet im bdvv einen Partner, der Werteorientierung, technisches Know-how und strategisches Denken zusammenführt. Mehr Informationen und Beratung anfragen unter: 👉 vereine.de/support📧 support@bdvv.de

  • Gemeinnützigkeit im Verein

    Gemeinnützigkeit im Verein: Chancen, Risiken und was auf dem Spiel steht Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist für viele Vereine nicht nur ein steuerlicher Vorteil, sondern Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Relevanz. Sie signalisiert: Wir handeln im öffentlichen Interesse. Doch dieser Status ist kein Selbstzweck und auch kein geschütztes Privileg. Er muss erarbeitet, belegt und regelmäßig verteidigt werden. In Zeiten zunehmender Professionalisierung, e-Commerce, digitaler Dienstleistungen und hybrider Finanzierungsmodelle stehen viele Organisationen vor der Frage, wo Gemeinnützigkeit endet – und wo sie ungewollt gefährdet wird. Was bedeutet Gemeinnützigkeit eigentlich? Das deutsche Steuerrecht versteht unter Gemeinnützigkeit die ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (AO) . Grundlage ist § 52 AO, der einen Katalog gemeinnütziger Tätigkeiten aufführt – von der Förderung von Bildung, Wissenschaft und Kultur bis hin zum Naturschutz oder der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Ein als gemeinnützig anerkannter Verein erhält in der Folge erhebliche Vergünstigungen: Er ist von der Körperschaftssteuer befreit, kann Spendenbescheinigungen ausstellen und wird in vielen Förderprogrammen bevorzugt behandelt. Das Finanzamt bestätigt diese Anerkennung in Form eines sogenannten Freistellungsbescheids – zunächst meist für drei Jahre. Wenn Gemeinnützigkeit verloren geht Was viele nicht wissen: Der Status der Gemeinnützigkeit kann widerrufen werden – rückwirkend. Und das geschieht schneller, als mancher Vereinsvorstand vermutet. Typische Gründe für den Verlust sind: die Abweichung von den satzungsmäßigen Zwecken, die unsachgemäße Verwendung von Mitteln (etwa für private Vorteile oder unzulässige Rücklagen), fehlerhafte oder unterlassene Dokumentation der Tätigkeiten, Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten, die nicht zweckgebunden sind oder zu groß werden, oder eine zu starke politische Ausrichtung, die als parteinah ausgelegt wird. Die Konsequenzen sind gravierend. Nicht nur müssen eventuell gewährte Steuerbefreiungen zurückgezahlt werden. Auch bereits ausgestellte Spendenbescheinigungen können für ungültig erklärt werden. Der Vertrauensverlust bei Mitgliedern, Förderern und Behörden kann zu einem langfristigen Reputationsschaden führen. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – ein Drahtseilakt Viele Vereine erweitern ihr Portfolio um Dienstleistungen oder Produkte – sei es durch Online-Kurse, den Verkauf von Merchandising-Artikeln oder Einnahmen aus Veranstaltungen. All das kann rechtlich zulässig sein, unterliegt jedoch strengen Abgrenzungspflichten. Im steuerrechtlichen Sinne unterscheidet das Finanzamt vier Tätigkeitsbereiche eines gemeinnützigen Vereins: Ideeller Bereich  – Beiträge, ehrenamtliche Tätigkeiten, unentgeltliche Leistungen. Steuerfrei. Vermögensverwaltung  – etwa Zinserträge, Vermietung oder Verpachtung. Begünstigt. Zweckbetrieb  – wirtschaftliche Aktivitäten, die den gemeinnützigen Zweck direkt fördern (z. B. Inklusionswerkstätten). Steuerlich privilegiert. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb  – alles, was auf Einnahmeerzielung gerichtet ist, aber dem Zweck nicht direkt dient. Steuerpflichtig. Gerade beim E-Commerce oder der Veranstaltungsorganisation lauern hier Fallstricke. Der Verkauf von Produkten im Online-Shop etwa fällt oft unter den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Überschreiten die Einnahmen bestimmte Freibeträge (2025: ca. 45.000 € brutto jährlich), wird Körperschafts- und Gewerbesteuer fällig. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG greift nur, wenn der Umsatz unter 22.000 € liegt – unabhängig von der Gemeinnützigkeit. Die Rolle des Finanzamts Das Finanzamt ist kein reiner Kontrollinstanz, sondern in gewisser Weise Partner auf Zeit. Dennoch verlangt es verlässliche Nachweise: eine ordnungsgemäße Satzung, korrekte Mittelverwendung, transparente Buchführung und die regelmäßige Einreichung von Tätigkeitsberichten und Steuererklärungen (Anlage GEM 1). Die Überprüfung erfolgt alle drei Jahre im Rahmen einer turnusmäßigen Gemeinnützigkeitsprüfung. Wird dabei festgestellt, dass die tatsächliche Geschäftsführung von der Satzung abweicht, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit rückwirkend entziehen. Gerade bei schnell wachsenden oder digital agierenden Vereinen passiert das mitunter ungewollt – durch unbedachte Angebote, fehlende Zweckbindung oder mangelnde Abgrenzung zum wirtschaftlichen Bereich. Was zu tun ist Vereine sollten sich der Sensibilität des Themas bewusst sein. Gemeinnützigkeit verlangt mehr als gute Absichten. Sie verlangt steuerliches Feingefühl, klare Strukturen und eine saubere Trennung der Tätigkeitsbereiche. Vor allem: Satzung regelmäßig auf Gesetzeskonformität prüfen und anpassen, wirtschaftliche Tätigkeiten dokumentieren und bei Bedarf in Zweckbetriebe oder ausgegliederte GmbHs auslagern, Einnahmen systematisch verbuchen und bei Erreichen steuerlicher Schwellenwerte professionellen Rat einholen, Tätigkeitsberichte, Finanzübersichten und Mittelverwendungsnachweise kontinuierlich aktualisieren. Fazit Gemeinnützigkeit ist ein wertvolles Gut. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, ehrenamtliches Engagement und staatliche Unterstützung. Doch sie ist nicht statisch. Wer sich als Verein professionell aufstellt, digitale Angebote schafft und neue Finanzierungswege sucht, muss besonders wachsam sein. Der Verlust der Gemeinnützigkeit ist kein symbolischer Akt – er kann existenzielle Folgen haben. Umso wichtiger ist ein steuerlich und rechtlich fundiertes Fundament, das die Vereinsarbeit schützt – und nicht untergräbt.

  • Rechtssicher am Point of Sale (POS)!

    Verkaufen auf Vereinsveranstaltungen Point of Sale (POS) 📢 Einnahmen bei Vereinsfesten & Events sicher verwalten Viele Vereine finanzieren sich über Einnahmen aus Veranstaltungen. Ob Sommerfeste, Weihnachtsmärkte oder Benefizveranstaltungen  – ein funktionierendes Kassensystem ist unerlässlich. Doch besonders gemeinnützige Vereine  müssen dabei auf steuerliche Vorgaben & Buchhaltungspflichten  achten. Ein chaotisches Kassenmanagement  kann schnell zu Problemen bei der Gemeinnützigkeit oder bei Steuerprüfungen führen. POS-Systeme  bieten eine rechtssichere, mobile & intuitive Lösung , die perfekt auf Vereinsbedürfnisse zugeschnitten ist. ✅ Rechtliche Anforderungen für gemeinnützige Vereine Ein Verein kann Einnahmen auf verschiedene Arten generieren – doch nicht jede ist steuerlich gleich zu behandeln. Ob die Erlöse steuerfrei, ermäßigt oder voll steuerpflichtig sind, hängt von der Art des Verkaufs und den Käufern ab. Besonders wichtig ist die klare Trennung von Vereinsbereichen  in der Buchhaltung, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden. POS-Systeme helfen dabei, alle Verkäufe automatisch korrekt zu verbuchen und steuerlich zu unterscheiden . Dadurch wird sichergestellt, dass der Verein keine unnötigen steuerlichen Risiken eingeht. 📌 Steuerfreie Verkäufe im Ideellen Bereich Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen oder Spenden  sind steuerfrei. Diese müssen von wirtschaftlichen Tätigkeiten getrennt erfasst  werden. POS ermöglicht eine klare Buchungstrennung , um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden. 📌 Zweckbetrieb: Vergünstigte Umsatzsteuer (7%) nutzen Falls der Verkauf dem Vereinszweck dient (z. B. Trikotverkauf eines Sportvereins ), kann der ermäßigte Steuersatz von 7 %  gelten. POS hilft , Verkäufe korrekt steuerlich einzuordnen. So wird unnötige Steuerlast vermieden  und die Buchhaltung erleichtert. 📌 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Ab 45.000 € steuerpflichtig Werden Artikel an Nicht-Mitglieder verkauft , kann dies als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gewertet werden. Ab 45.000 € Umsatz pro Jahr  fällt die volle Umsatzsteuer (19 %) an . POS trennt automatisch die steuerpflichtigen von den steuerfreien Einnahmen , um Risiken zu vermeiden. 🎯 Die perfekte Kassenlösung für Vereinsveranstaltungen Ein Kassensystem für Vereine muss rechtsicher , mobil, flexibel und einfach zu bedienen  sein. Häufig gibt es bei Veranstaltungen mehrere Verkaufsstände , die alle mit der Hauptkasse synchronisiert werden müssen. Zudem sollte die Kasse gesetzliche Vorgaben erfüllen  und eine saubere Buchführung  ermöglichen. Viele herkömmliche Kassenlösungen sind teuer, kompliziert oder nicht auf Vereinsstrukturen angepasst . POS-Systeme bieten genau die Funktionen, die Vereine brauchen, um Einnahmen einfach und rechtssicher zu erfassen. 📲 POS – Mobiles Kassensystem für Android Funktioniert auf jedem Android-Tablet oder Smartphone . Sofort einsatzbereit , ohne teure Hardware. Perfekt für mobile Kassen an verschiedenen Ständen . 💳 Kartenzahlung & Barzahlung ohne Aufwand Akzeptiert Barzahlungen, EC- & Kreditkarten  mit SumUp oder Zettle . Erhöht die Spendenbereitschaft & den Umsatz  auf Vereinsveranstaltungen. Flexibel für jede Art von Verkauf oder Spendensammlung . 🖨️ Bondrucker & digitale Belege Drucke Bons mit Bluetooth- oder WLAN-Drucker . Alternativ: Digitale Belege per E-Mail versenden . Erfüllt die gesetzliche Belegpflicht , ohne unnötigen Papierverbrauch. 📈 Einnahmenauswertung für den Verein Alle Verkäufe werden automatisch in einem Shop-System, wie z. B. JTL-wawi erfasst . Transparente Buchhaltung  und einfache Nachweispflicht gegenüber dem Finanzamt . Bessere Übersicht über Einnahmen aus verschiedenen Bereichen . 🔥 Wie einen Point of Sale (POS) für eine Vereinsveranstaltung sichern! Viele Vereine kämpfen mit der komplizierten Verwaltung von Einnahmen auf Veranstaltungen . Ein manuelles Kassensystem oder eine einfache Registrierkasse reichen oft nicht aus, um steuerliche Vorgaben korrekt zu erfüllen . Zudem erwarten immer mehr Besucher moderne Zahlungsoptionen  wie Kartenzahlung oder kontaktlose Bezahlmöglichkeiten. Mit einem POS-System erhalten Sie eine professionelle, kostengünstige & sichere Lösung , die speziell auf die Anforderungen von Vereinen ausgerichtet ist. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Veranstaltung konzentrieren – die Kasse läuft einfach mit. ➡️ Mehr erfahren & POS sichern: 🚀 Jetzt informieren

  • Vereinsrecht & E-Commerce

    Vereinsrecht & E-Commerce: Was beim digitalen Verkaufen im Verein zu beachten ist Tassen mit Vereinslogo, digitale Spendenformulare, Eintrittskarten im Online-Vorverkauf oder Mitgliedschaften per Mausklick:  Was früher handschriftlich, bar oder im Büro geregelt wurde, findet heute oft online statt. Immer mehr Vereine entdecken die Vorteile eines eigenen Online-Shops oder digitaler Verkaufsplattformen – nicht zuletzt, um ihre Sichtbarkeit zu erhöhen, Abläufe zu vereinfachen und Einnahmen zu generieren. Doch mit der Digitalisierung kommt auch Verantwortung Wer als eingetragener Verein (e. V.) im Internet verkauft oder Spendengelder online einsammelt, muss zahlreiche vereins-, steuer- und datenschutzrechtliche Aspekte  beachten. Ohne klare Regeln und technisches Verständnis drohen nicht nur organisatorische Überforderung, sondern auch rechtliche Risiken. Wer als nicht eingetragener Verein einen Geschäftsbetrieb unterhält, zählt als GbR und unterliegt den entsprechenden Auflagen. 📦 Zwischen Zweckbetrieb und Steuerfalle: Wann ist ein Online-Shop erlaubt? Zunächst ist wichtig zu verstehen: Auch ein gemeinnütziger Verein darf Einnahmen erzielen – etwa durch Merchandise, Veranstaltungen oder digitale Dienstleistungen. Entscheidend ist jedoch, wie diese Einnahmen eingeordnet und verwendet werden . Das Steuerrecht unterscheidet bei Vereinen zwischen vier sogenannten Tätigkeitsbereichen: Ideeller Bereich  (z. B. Mitgliedsbeiträge, Spenden) Vermögensverwaltung  (z. B. Mieteinnahmen) Zweckbetrieb  (z. B. Vereinsveranstaltungen) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb  (z. B. Online-Shops) Ein Online-Shop fällt in der Regel unter den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb  – mit der Folge, dass für diese Umsätze unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer  fällig werden können. Wichtig : Diese Einnahmen müssen getrennt vom ideellen Bereich  geführt werden. Bei Missachtung kann sogar die Gemeinnützigkeit   gefährdet sein – mit gravierenden Folgen für den gesamten Verein. 📜 Rechtssicherheit ist Pflicht – auch online Ein Verein, der online Produkte oder Dienstleistungen anbietet, tritt rechtlich als Unternehmer  im Sinne des § 14 BGB auf – mit allen Pflichten, die für den E-Commerce gelten. Dazu gehören: Ein vollständiges Impressum Eine Datenschutzerklärung  nach DSGVO Eine Widerrufsbelehrung  inkl. Musterformular ggf. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Angabe zu Versandkosten und Rücksendung Technische Absicherung (z. B. SSL-Verschlüsselung) Diese Elemente sind nicht optional , sondern gesetzlich vorgeschrieben. Werden sie vernachlässigt, drohen Abmahnungen, Bußgelder  oder Schadensersatzforderungen . Auch Spendenformulare und digitale Mitgliedsanträge sind davon betroffen. 💶 Zahlungsabwicklung: Transparenz ist oberstes Gebot Ob PayPal, SEPA oder Stripe – Online-Zahlungen sind bequem, müssen aber nachvollziehbar und sicher  gestaltet werden. Der Verein trägt die Verantwortung für die datenschutzkonforme Einbindung von Zahlungsdiensten, die korrekte Buchung aller Zahlungen und die klare Zuweisung  der Einnahmen. Kassenprüfer innen und Schatzmeister innen sollten regelmäßig kontrollieren, ob: alle Zahlungen korrekt im Kassenbuch erfasst wurden, digitale Einnahmen steuerlich richtig zugeordnet sind, Zahlungsdienste wie PayPal transparent in die Buchhaltung einfließen. 📘 Satzung, Beschlüsse und Dokumentation Ein häufig übersehener Punkt: Die Satzung muss Online-Verkäufe nicht ausdrücklich verbieten , sollte aber möglichst nicht im Widerspruch dazu stehen . Sicherer ist ein klarer Vorstandsbeschluss  zur Einführung des Online-Shops, der Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und die Bindung der Einnahmen dokumentiert. Zudem empfiehlt sich eine Vereinbarung über die Nutzung digitaler Tools , insbesondere wenn externe Dienstleister oder Plattformen beteiligt sind. Und: Der Jahresbericht sollte Shop-Umsätze und deren Verwendung offenlegen – idealerweise mit Verweis auf den steuerlich relevanten Tätigkeitsbereich. 📣 Fazit: Digital ja – aber bitte mit Plan! Ein Online-Shop kann für Vereine ein wertvolles Instrument  sein, um Engagement sichtbar zu machen, Einnahmen zu generieren und moderne Erwartungen zu erfüllen. Damit daraus kein Risiko wird, braucht es jedoch: ✅ Rechtskonformität  in Impressum, Datenschutz, AGB & Widerruf ✅ Trennung von Einnahmen  nach Tätigkeitsbereichen ✅ Klarheit über steuerliche Auswirkungen ✅ Transparente Dokumentation für die Kassenprüfung ✅ Verantwortungsbewusste Einführung & Beschlussfassung Empfehlung:  Vor dem Start ein Konzept erstellen, gemeinsam mit Steuerberatung, IT-Dienstleister und ggf. Jurist*in. Denn was einfach aussieht, ist vereinsrechtlich oft komplex – aber lösbar, wenn man gut vorbereitet ist.

  • Vereine ohne KI-Einsatz

    Bedrohungslage für Vereine ohne KI Einsatz Warum Handlungsbedarf besteht Die Vereinswelt steht vor tiefgreifenden Herausforderungen: steigende Anforderungen an Verwaltung, Kommunikation und rechtliche Rahmenbedingungen treffen auf knappe Ressourcen und häufig analoge Strukturen. Ohne den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) riskieren Vereine, den Anschluss an die digitale Entwicklung zu verlieren – mit weitreichenden Konsequenzen. Was passiert, wenn ein Verein auf KI verzichtet? 1. Verlust von Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit Ohne KI bleibt die Vereinsverwaltung zeitaufwändig und fehleranfällig. Während andere Organisationen durch Automatisierung Zeit und Geld sparen, binden ineffiziente Prozesse Ehrenamtliche, die ohnehin stark belastet sind. Langfristig könnten Vereine Schwierigkeiten haben, mit moderneren und agiler aufgestellten Wettbewerbern mitzuhalten. 2. Steigende Risiken durch rechtliche und organisatorische Überlastung Datenschutz, Hinweisgeberschutz, DSGVO-konforme Kommunikation – die Liste der Pflichten wird immer länger. Vereine, die ohne KI arbeiten, laufen Gefahr, Fristen zu verpassen oder Fehler zu machen, die rechtliche oder finanzielle Folgen nach sich ziehen können. 3. Abnehmende Attraktivität und Sichtbarkeit In einer digitalen Welt entscheiden Online-Präsenz und Vereinswebseite sowie professionelle Kommunikation zunehmend über den Erfolg. Vereine ohne KI-gestützte Lösungen für Social Media, Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Mitgliederkommunikation laufen Gefahr, von Förderern und potenziellen Neumitgliedern übersehen zu werden. 4. Überlastung der Ehrenamtlichen Die ehrenamtlichen Strukturen vieler Vereine stoßen an ihre Grenzen. Ohne technologische Unterstützung wächst die Arbeitsbelastung, was die Motivation senkt und langfristig zu Engpässen bei aktiven Helfern führen kann. Wie der bdvv die Bedrohungslage entschärfen kann Der bdvv erkennt die Dringlichkeit dieser Herausforderungen und bietet praxisnahe Lösungen an, um Vereine zu unterstützen: Kostenfreie KI-Tools: Über lizenzkostenlose Systeme stellt der bdvv digitale Werkzeuge bereit, die Vereine effizienter machen. Schulungen und Beratung: Ehrenamtliche lernen, wie sie KI effektiv einsetzen, etwa zur Optimierung von Verwaltungsaufgaben oder Marketingmaßnahmen. Datenschutz und Compliance: Durch die Bereitstellung eines Datenschutzmanagementsystems und Hinweisgeberschutzkanals hilft der bdvv, rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Plattform für Austausch und Innovation: Der bdvv schafft Räume für Zusammenarbeit und Vernetzung, um gemeinsam digitale Transformationen voranzutreiben. Fazit Die Bedrohungslage für Vereine ohne KI-Unterstützung ist real und erfordert dringend Gegenmaßnahmen. Der bdvv bietet konkrete Hilfestellungen, um Vereine nicht nur vor den Risiken zu schützen, sondern sie fit für die Zukunft zu machen. Gemeinsam kann die Vereinswelt die Herausforderungen der Digitalisierung bewältigen – und daran wachsen.

  • KI Benchmarking

    Im digitalen Zeitalter wird KI zum unverzichtbaren Werkzeug, doch die Herausforderung liegt in der effektiven Nutzung. Unternehmen, aber auch Zivilgesellschaft und die Vereine , die ausschließlich auf KI setzen, laufen Gefahr, sich in einem „KI-Benchmarking“ zu verlieren, bei dem der Wettbewerb nur noch durch die Leistungsfähigkeit der eingesetzten Algorithmen definiert wird. Langfristig führt das zu einem Gleichstand, da KI-Modelle ähnliche Datenquellen und Trainingsmethoden nutzen. Wirklichen Wettbewerbsvorteil erzielen hingegen diejenigen, die KI nicht als Ersatz, sondern als Ergänzung verstehen. Menschliche Faktoren wie Kreativität, kritisches Denken und soziale Intelligenz bleiben unersetzlich. Sie entscheiden, wie sinnvoll und zielgerichtet KI eingesetzt wird – etwa durch kluge Dateninterpretation, ethische Innovationen oder einzigartige Kundeninteraktionen. Gleichzeitig birgt der wachsende KI-Einsatz Risiken . Unternehmen oder Vereine, die ausschließlich auf KI-optimierte Prozesse setzen, könnten ihre Eigenständigkeit verlieren und in Abhängigkeit von Technologieplattformen geraten. Hier ist es entscheidend, die Kontrolle zu behalten, die Datenhoheit zu sichern und KI nicht als Allheilmittel, sondern als Werkzeug im Rahmen einer ganzheitlichen Strategie zu sehen. Die Zukunft gehört also nicht der besten KI, sondern jenen, die es schaffen, ihre menschlichen Fähigkeiten mit technologischen Möglichkeiten zu verschmelzen. Unternehmen und Organisationen, die in dieser Hinsicht vorausdenken, haben nicht nur kurzfristige Vorteile, sondern sichern sich langfristig eine einzigartige Position im Markt.

  • Die neue Vereinswebseite

    Die neue Vereinswebseite – Dreh- und Angelpunkt des digitalen Paradigmenwechsels Digitale Präsenz ist längst keine Option mehr – sie ist Voraussetzung. Wer heute als Verein sichtbar, erreichbar und zukunftsfähig bleiben will, muss seine Webseite nicht als statische Infotafel, sondern als zentrale digitale Plattform  verstehen. Pay as You go via Point of Sale Im Fokus stehen dabei automatisierte Abläufe , Mitgliedsgewinnung , e-Commerce-Anwendungen  (Point of Sale) und eine neue Form der kommunikativen Beziehungspflege . Neue Vereinswebseite : Mehr als eine digitale Visitenkarte Die klassische Vereinswebseite informierte über Termine, Ansprechpartner:innen und Satzung – das war einmal. Heute erfüllt sie zahlreiche Funktionen parallel: Mitgliedschaft digital abschließen Beiträge online zahlen Veranstaltungen buchen Vereinsartikel kaufen Newsletter, Socialmedia einbinden Mobil erreichbar sein – rund um die Uhr Barrierefreiheit gemäß BFSG Damit ersetzt sie nicht nur den Aushang im Vereinsheim, sondern wird zur Plattform für digitale Mitgliedschaft , automatisierte Verwaltung  und gezielte Ansprache neuer Zielgruppen . Paradigmenwechsel: Wer zahlt, ist dabei Im Zentrum dieses Wandels steht ein radikaler, aber notwendiger Perspektivwechsel: Mitgliedschaft ist ein aktiver, selbstgesteuerter Prozess. Vereine, die digitale Zahlungen (z. B. via SEPA, PayPal oder Kreditkarte) direkt über ihre Webseite mit einem Point of Sale (POS) abwickeln, koppeln Mitgliedsstatus klar an Beitragseinzug: Wer zahlt, ist Mitglied – wer nicht, wird automatisch passiv. Ein klarer, fairer Prozess, der Transparenz schafft und Verwaltungsaufwand senkt – ohne Kündigungsformulare oder manuelle Kontrolle. Keine Softwareinseln mehr – offene Systeme denken Viele Vereine arbeiten mit teurer, abgeschlossenen Vereinssoftware, die regelmäßig zu Frust führen. Ein Paradigmenwechsel bedeutet, diese Inseln aufzulösen – zugunsten offener, kombinierbarer Weblösungen: Beitragsmanagement via Stripe, PayPal oder SEPA-API Mitgliederverwaltung über Webformulare mit Anbindung an Tabellen oder Datenbanken Automatisierte Rechenschaftsberichte mit KI-Auswertung Das Ziel: modulare, wartbare und transparente Prozesse , die auch für kleinere Vereine bezahlbar bleiben. Wettbewerb um Aufmerksamkeit – auch im Ehrenamt Vereine konkurrieren längst mit anderen Angeboten um Aufmerksamkeit, Relevanz und Attraktivität  – sei es im Freizeitbereich, beim Engagement oder bei Fördermitteln. Eine professionelle, moderne Vereinswebseite ist kein Luxus – sie ist Wettbewerbsvorteil . Wer sich digital zeigt, wird gefunden. Wer Prozesse erleichtert, gewinnt Vertrauen. Digitale Präsenz ist eine Form der Mitgliederbindung. Fazit: Die neue Vereinswebseite ist das neue Vereinszentrum Die Webseite ist Verwaltungsinstrument, Kommunikationsmittel und Engagementplattform zugleich . Sie automatisiert, vereinfacht, dokumentiert und verbindet. Sie ersetzt Software, spart Ressourcen, schafft Vertrauen. Und sie zeigt, dass ein Verein nicht stehen bleibt – sondern sich bewegt. Nicht irgendwann. Jetzt.

  • Neuausrichtung des bdvv

    Moderner, vernetzter und zukunftsorientierter Der bundesverband deutscher vereine & verbände (bdvv) präsentiert sich in einem völlig neuen Gewand. Mit einer innovativen und barrierefreien Webseite, optimierten Mitgliedschaftsmodellen und einem zeitgemäßen Bezahlsystem setzt der bdvv ein starkes Zeichen für die Zukunft des Vereinswesens. Die Rolle von vereine.de : Das Sprachrohr für die Vereinswelt Zentraler Bestandteil dieser Neuausrichtung ist die enge Partnerschaft mit vereine.de . Als kooperierende Plattform des bdvv dient vereine.de nicht nur als Informationsportal, sondern als Sprachrohr für die gesamte Vereinslandschaft. Hier finden Mitglieder und Interessierte praxisnahe Tipps, spannende Berichte und einen direkten Zugang zu den Angeboten des bdvv. Neue Webseite des bdvv: Klar, effizient und barrierefrei Die modernisierte Webseite des bdvv schafft eine direkte Verbindung zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern. Sie bietet nicht nur einen besseren Überblick über aktuelle Themen, sondern auch Zugang zu exklusiven Services, wie Leitfäden zur Vereinsarbeit oder Fördermittelberatung. Vereine.de fungiert dabei als zentrale und zugleich barrierefreie Plattform , die alle wichtigen Informationen bündelt. Mitgliedschaft neu gedacht: Mehr Wert für Vereine Das neue Mitgliedschaftsmodell des bdvv geht weit über herkömmliche Angebote hinaus. Es verbindet individuelle Unterstützung mit innovativen Tools und einem breiten Netzwerk von Experten. Dank der engen Integration in Vereine.de können Mitglieder ihre Vorteile optimal nutzen und sich über die neuesten Entwicklungen informieren. Bezahlsystem: Komfortabel und transparent Mit dem neuen Bezahlsystem schafft der bdvv eine unkomplizierte und sichere Möglichkeit, Beiträge und Dienstleistungen abzuwickeln. Automatisierte Prozesse und klare Abrechnungen erleichtern die Administration und lassen mehr Raum für die eigentliche Vereinsarbeit. Vereine.de : Die Zukunft des Vereinswesens gestalten Vereine.de und der bdvv bündeln ihre Kräfte, um Vereinen und Verbänden in Deutschland eine starke Stimme zu geben. Ob als Plattform für den Austausch, als Quelle für Wissen oder als Schnittstelle zu relevanten Dienstleistungen – Vereine.de ist der Ort, an dem sich die Vereinswelt trifft. Besuchen Sie vereine.de, um mehr über die Neuausrichtung des bdvv zu erfahren und Teil dieser dynamischen Gemeinschaft zu werden. Die Zukunft der Vereinsarbeit beginnt hier!

Mehr zur Vereinsstruktur und unseren Grundsätzen findest du hier

Bitte beachten Sie unsere Beitragsordnung, die detaillierte Hinweise zu Mitgliedsbeiträgen und unserem Abonnement-Zahlsystem enthält.

Bitte beachten Sie unsere Mitgliedschaftsbedingungen, die detaillierte Hinweise zur Mitwirkung, zu Mitgliedsbeiträgen und den Bedingungen der Mitgliedschaft enthalten.

Um eine sichere und transparente Nutzung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass alle Nutzer diese Bedingungen sorgfältig lesen und einhalten.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Einhaltung unserer Compliance-Richtlinien und Social-Media-Richtlinien für alle Mitglieder verbindlich ist. Bitte machen Sie sich mit diesen vertraut, um ein respektvolles und regelkonformes Miteinander in unserer Community zu gewährleisten.

Der bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv) schließt sich als juristische Person des öffentlichen Sektors den Maßgaben, ein Hinweisgeberschutzsystem gemäß Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 anzubieten, an.

Nicht nur  wenn es eilt, auch wenn  Rat gebraucht wird oder doch ein Notfall eintritt,  sollen bdvv-Mitglieder nicht alleine gelassen werden.

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