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Vereinsrecht & E-Commerce

Vereinsrecht & E-Commerce: Was beim digitalen Verkaufen im Verein zu beachten ist


Tassen mit Vereinslogo, digitale Spendenformulare, Eintrittskarten im Online-Vorverkauf oder Mitgliedschaften per Mausklick: 


Was früher handschriftlich, bar oder im Büro geregelt wurde, findet heute oft online statt. Immer mehr Vereine entdecken die Vorteile eines eigenen Online-Shops oder digitaler Verkaufsplattformen – nicht zuletzt, um ihre Sichtbarkeit zu erhöhen, Abläufe zu vereinfachen und Einnahmen zu generieren.


Doch mit der Digitalisierung kommt auch Verantwortung


Wer als eingetragener Verein (e. V.) im Internet verkauft oder Spendengelder online einsammelt, muss zahlreiche vereins-, steuer- und datenschutzrechtliche Aspekte beachten. Ohne klare Regeln und technisches Verständnis drohen nicht nur organisatorische Überforderung, sondern auch rechtliche Risiken.


Wer als nicht eingetragener Verein einen Geschäftsbetrieb unterhält, zählt als GbR und unterliegt den entsprechenden Auflagen.


📦 Zwischen Zweckbetrieb und Steuerfalle: Wann ist ein Online-Shop erlaubt?


Zunächst ist wichtig zu verstehen:


Auch ein gemeinnütziger Verein darf Einnahmen erzielen – etwa durch Merchandise, Veranstaltungen oder digitale Dienstleistungen. Entscheidend ist jedoch, wie diese Einnahmen eingeordnet und verwendet werden. Das Steuerrecht unterscheidet bei Vereinen zwischen vier sogenannten Tätigkeitsbereichen:


  1. Ideeller Bereich (z. B. Mitgliedsbeiträge, Spenden)

  2. Vermögensverwaltung (z. B. Mieteinnahmen)

  3. Zweckbetrieb (z. B. Vereinsveranstaltungen)

  4. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (z. B. Online-Shops)


Ein Online-Shop fällt in der Regel unter den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb – mit der Folge, dass für diese Umsätze unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer fällig werden können.


Wichtig:


Diese Einnahmen müssen getrennt vom ideellen Bereich geführt werden. Bei Missachtung kann sogar die Gemeinnützigkeit gefährdet sein – mit gravierenden Folgen für den gesamten Verein.


📜 Rechtssicherheit ist Pflicht – auch online


Ein Verein, der online Produkte oder Dienstleistungen anbietet, tritt rechtlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB auf – mit allen Pflichten, die für den E-Commerce gelten. Dazu gehören:


  • Ein vollständiges Impressum

  • Eine Datenschutzerklärung nach DSGVO

  • Eine Widerrufsbelehrung inkl. Musterformular

  • ggf. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Angabe zu Versandkosten und Rücksendung

  • Technische Absicherung (z. B. SSL-Verschlüsselung)


Diese Elemente sind nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Werden sie vernachlässigt, drohen Abmahnungen, Bußgelder oder Schadensersatzforderungen. Auch Spendenformulare und digitale Mitgliedsanträge sind davon betroffen.


💶 Zahlungsabwicklung: Transparenz ist oberstes Gebot


Ob PayPal, SEPA oder Stripe – Online-Zahlungen sind bequem, müssen aber nachvollziehbar und sicher gestaltet werden. Der Verein trägt die Verantwortung für die datenschutzkonforme Einbindung von Zahlungsdiensten, die korrekte Buchung aller Zahlungen und die klare Zuweisung der Einnahmen.


Kassenprüferinnen und Schatzmeisterinnen sollten regelmäßig kontrollieren, ob:


  • alle Zahlungen korrekt im Kassenbuch erfasst wurden,

  • digitale Einnahmen steuerlich richtig zugeordnet sind,

  • Zahlungsdienste wie PayPal transparent in die Buchhaltung einfließen.


📘 Satzung, Beschlüsse und Dokumentation


Ein häufig übersehener Punkt:


Die Satzung muss Online-Verkäufe nicht ausdrücklich verbieten, sollte aber möglichst nicht im Widerspruch dazu stehen. Sicherer ist ein klarer Vorstandsbeschluss zur Einführung des Online-Shops, der Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und die Bindung der Einnahmen dokumentiert.


Zudem empfiehlt sich eine Vereinbarung über die Nutzung digitaler Tools, insbesondere wenn externe Dienstleister oder Plattformen beteiligt sind. Und: Der Jahresbericht sollte Shop-Umsätze und deren Verwendung offenlegen – idealerweise mit Verweis auf den steuerlich relevanten Tätigkeitsbereich.


📣 Fazit: Digital ja – aber bitte mit Plan!


Ein Online-Shop kann für Vereine ein wertvolles Instrument sein, um Engagement sichtbar zu machen, Einnahmen zu generieren und moderne Erwartungen zu erfüllen. Damit daraus kein Risiko wird, braucht es jedoch:


Rechtskonformität in Impressum, Datenschutz, AGB & Widerruf

Trennung von Einnahmen nach Tätigkeitsbereichen

Klarheit über steuerliche Auswirkungen

Transparente Dokumentation für die Kassenprüfung

Verantwortungsbewusste Einführung & Beschlussfassung


Empfehlung: Vor dem Start ein Konzept erstellen, gemeinsam mit Steuerberatung, IT-Dienstleister und ggf. Jurist*in. Denn was einfach aussieht, ist vereinsrechtlich oft komplex – aber lösbar, wenn man gut vorbereitet ist.

 
 
 

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