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Haftungsfragen für Vereine

Die 7 zentralen Haftungsfragen für Vereine


Verantwortung im Verein bedeutet mehr als Engagement:

    Haftungsfragen für  Vereine
Haftungsfragen für Vereine

Verantwortung bringt rechtliche Pflichten mit sich – oft stillschweigend vorausgesetzt, selten offen thematisiert. Spätestens wenn etwas schiefgeht, stellt sich die Frage: Wer haftet eigentlich – und womit?


Ob Veranstaltungsunfall, Datenschutzverstoß oder steuerliche Versäumnisse – die Haftungsrisiken für Vereinsorgane und -träger sind real. Gerade Vorstände sehen sich mit einer persönlichen Haftung konfrontiert, wenn Pflichten verletzt oder Kontrollmechanismen vernachlässigt wurden. Und auch Ehrenamtliche handeln nicht in einem rechtsfreien Raum.


Dieser Beitrag fasst die sieben zentralen Haftungsfragen für Vereine zusammen, mit denen sich jeder verantwortliche Akteur in einem Verein auseinandersetzen sollte – ohne Panik, aber mit klarem Blick auf Vorsorge, Absicherung, Verwaltungs- und Organisationspflichten.


  1. Haftet der Vorstand persönlich für Schäden?→ Ja, bei Pflichtverletzung, grober Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen Vereinsrecht (§ 26 BGB).


  2. Wer haftet bei Unfällen auf Vereinsveranstaltungen?→ Veranstalter bzw. der Verein – auch für ehrenamtlich verursachte Schäden, sofern keine Versicherung besteht.


  3. Ist der Verein automatisch versichert?→ Nein. Es besteht keine gesetzliche Pflichtversicherung – Haftpflicht-, D&O- und Veranstaltungsversicherung müssen aktiv abgeschlossen werden.


  4. Wie haftet der Verein bei Fehlern von Ehrenamtlichen?→ Grundsätzlich haftet der Verein – es sei denn, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz liegt beim Ehrenamtlichen vor.


  5. Was passiert bei Datenschutzverstößen?→ Der Verein haftet zivil- und ggf. strafrechtlich. Vorstand haftet bei grober Missachtung der DSGVO persönlich mit.


  6. Haftet der Verein für Steuern und Sozialabgaben?→ Ja – insbesondere bei Anstellung von Personal, Übungsleitern oder Minijobbern: fehlerhafte Abführung kann zu Nachforderungen und Bußgeldern führen.


  7. Welche Haftung gilt bei Vermögensschäden durch Fehlentscheidungen?→ Vorstand kann zivilrechtlich haftbar gemacht werden – besonders ohne Satzungsgrundlage, Mitgliedsbeschluss oder fachliche Absicherung.

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