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Vereinbarung 

über die treuhänderische Wahrnehmung und gebündelte Attribution der ::Notation

zwischen
Joost Schloemer (Urheber der ::Notation)
und dem
bundesverband deutscher Vereine & verbänd e. V. (bdvv)

Nutzung der ::Notation

Attribution gebündelt durch bdvv im Namen von Joost Schloemer

 

Die ::Notation steht unter der Lizenz CC BY 4.0 Joost Schloemer.


Ihre Nutzung erfordert eine Attribution (Namensnennung).

Zur Förderung der Gemeinnützigkeit im Vereinswesen übernimmt der bdvv treuhänderisch die gebündelte Attribution für seine gemeinnützigen Mitglieder.


Damit entfällt für Fördermitglieder sowie gemeinnützige Vereine und Verbände die Einzelpflicht zur Namensnennung.

Kommerzielle oder nicht-gemeinnützige Nutzer bleiben attributionpflichtig und können nur durch eine gesonderte Vereinbarung mit dem Urheber freigestellt werden.

Diese Lösung wahrt die Creative-Commons-Lizenz, schützt die Gemeinnützigkeit und schafft zugleich Rechtssicherheit für Vereine.

Präambel

Die ::Notation ist eine von Joost Schloemer entwickelte semantische Promptnotation.


Ihre Nutzung ist grundsätzlich frei möglich, jedoch nach der Lizenz CC BY 4.0 mit Attribution (Namensnennung des Urhebers) verbunden.

Mit dieser Vereinbarung wird die Wahrnehmung der Attributionsrechte für den gemeinnützigen Bereich des Vereinswesens gebündelt institutionalisiert:


Der Urheber überträgt dem bdvv – als gemeinnützige Instanz für das Vereinswesen – die treuhänderische Verantwortung, ob  Attributionspflicht oder -freigabe gegenüber seiner Mitglieder zentral wahrzunehmen. Die Attribution des Urhebers bleibt damit erhalten, erfolgt jedoch in gebündelter Form über den bdvv.


Kommerzielle oder nicht-gemeinnützige Nutzungen ohne Attribution sind hiervon ausgenommen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Urheber.

§ 1 Zweck

Zweck dieser Vereinbarung ist die Stärkung der Vereinswelt durch gebündelte Attribution:


Der bdvv übernimmt treuhänderisch die zentrale Attribution bei der Nutzung der ::Notation durch seine Mitglieder.


Dies erleichtert den Zugang für gemeinnützige Vereine und Verbände und bewahrt zugleich den gemeinnützigen Charakter der ::Notation.


Kommerzielle Nutzungen sind nicht umfasst und erfordern Attribution oder eine gesonderte Vereinbarung mit dem Urheber.

§ 2 Rechteübertragung

  • Fördermitglieder (natürliche Personen) sind für die Dauer ihrer Mitgliedschaft vollständig von der Attributionspflicht  freigestellt. Die Wahrung der Attribution erfolgt gebündelt über den bdvv.

  • Institutionelle Mitglieder, die als gemeinnützige Vereine oder Verbände anerkannt sind, sind von der Attributionspflicht freigestellt. Die Wahrung der Attribution erfolgt gebündelt über den bdvv.

  • Die Freistellung von einer Attributionspflicht erstreckt sich auch auf institutionelle Mitglieder des bdvv weltweit, sofern diese selbst gemeinnützig sind. Attributionspflicht erfolgt gebündelt über den bdvv.

  • Nicht-gemeinnützige Vereine oder Verbände sowie kommerzielle Unternehmen bleiben attributionpflichtig. Sie können nur durch gesonderte Vereinbarung mit dem Urheber von der Einzelpflicht entbunden werden.

§ 3 Beitragsordnung

  • Fördermitglieder leisten einen persönlichen Beitrag; damit ist die Freistellung von der Notationsüflicht abgegolten.

  • Institutionelle Mitglieder leisten Beiträge nach Maßgabe ihres eigenen Beitragsvolumens gemäß der Beitragsordnung des bdvv.

  • Mit der Beitragszahlung ist die Freistellung im Sinne dieser Vereinbarung gesichert; die Attribution wird durch den bdvv gebündelt kommuniziert.

§ 4 Stiftungstreuhandlösung

Der bdvv handelt in dieser Vereinbarung als gemeinnützige Instanz für das Vereinswesen.
Die Vereinbarung gilt als temporäre Stiftungslösung:

 

Der bdvv verwaltet die Attributionsrechte treuhänderisch und sorgt für die gebündelte Kommunikation der Attribution im Namen des Urhebers.


Laufzeit: 5 Jahre, mit Verlängerungsoption.

Bedingungen

  • Die Freistellung gilt ausschließlich für gemeinnützige Strukturen im Sinne dieser Vereinbarung.

  • Nicht-gemeinnützige Vereine und kommerzielle Unternehmen sind attributionpflichtig; eine Freistellung ist nur durch gesonderte Vereinbarung mit dem Urheber möglich.

  • Kommerzielle Nutzung ohne Attribution wird als Abkehr vom gemeinnützigen Zweck verstanden.

  • Der bdvv verpflichtet sich, die Attribution in gebündelter Form sichtbar zu machen und nach außen als Beitrag zum Schutz der Gemeinnützigkeit zu kommunizieren.

§ 6 Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
Gerichtsstand: Regensburg.
Änderungen bedürfen der Schriftform.

Mehr zur Vereinsstruktur und unseren Grundsätzen findest du hier

Bitte beachten Sie unsere Beitragsordnung, die detaillierte Hinweise zu Mitgliedsbeiträgen und unserem Abonnement-Zahlsystem enthält.

Bitte beachten Sie unsere Mitgliedschaftsbedingungen, die detaillierte Hinweise zur Mitwirkung, zu Mitgliedsbeiträgen und den Bedingungen der Mitgliedschaft enthalten.

Um eine sichere und transparente Nutzung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass alle Nutzer diese Bedingungen sorgfältig lesen und einhalten.

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Der bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv) schließt sich als juristische Person des öffentlichen Sektors den Maßgaben, ein Hinweisgeberschutzsystem gemäß Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 anzubieten, an.

Nicht nur  wenn es eilt, auch wenn  Rat gebraucht wird oder doch ein Notfall eintritt,  sollen bdvv-Mitglieder nicht alleine gelassen werden.

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