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Blogbeiträge (67)

  • Versicherung im Dreiklang

    Versicherung im Dreiklang – Absicherung in drei Dimensionen Wer einen Verein führt, trägt Verantwortung – juristisch, organisatorisch und menschlich. Vorstandshaftung , Veranstaltungsrisiko  und Ehrenamtsabsicherung Die Vorstandshaftung  kann im Schadensfall zur persönlichen Haftung führen, wenn Pflichten verletzt oder Risiken nicht ausreichend abgesichert wurden. Gerade bei Veranstaltungen entstehen schnell Haftung- bzw. Versicherungsrisiken  für Besucher, Helfer oder das Vereinsvermögen – oft unterschätzt, selten vollständig gemeldet. Auch das Ehrenamt  ist nicht automatisch geschützt: Unfälle, Regressforderungen oder Folgeschäden können Helfende ohne Versicherungsschutz hart treffen. Darum gilt: Wer Vereinsarbeit ernst nimmt, denkt Absicherung mit – und verankert sie klar im Verantwortungsbereich des Vorstands. Versicherungs im Dreiklang | Vorstandshaftung – Persönliches Risiko begrenzen Wer einen Verein führt, übernimmt mehr als nur administrative Aufgaben – er oder sie trägt rechtlich die Verantwortung für das gesamte Vereinsgeschehen. Laut § 31 BGB können Vorstände persönlich haften, wenn sie ihre Organisationspflicht verletzen, sei es durch fahrlässige Entscheidungen, unterlassene Prüfungen oder strukturelle Versäumnisse. Gerade in kleinen und mittleren Vereinen wird dieses Risiko oft unterschätzt – bis ein realer Schadensfall eintritt. Eine D&O-Versicherung schützt Vorstände vor finanziellen Folgen solcher Entscheidungen und bietet Sicherheit, wo ehrenamtliches Engagement schnell zur persönlichen Belastung werden kann. 👉 Zur Diskussion: Haftung und Absicherung im Vorstand Veranstaltungsrisiko – Besucher, Geräte, Helfer schützen Ob Sommerfest, Workshop oder Mitgliederversammlung – jede Vereinsveranstaltung birgt Risiken: von umstürzenden Zelten über Sachschäden an geliehenem Equipment bis hin zu Verletzungen bei Teilnehmern. Besonders heikel wird es, wenn Veranstaltungen nicht ordnungsgemäß bei der Versicherung gemeldet wurden – denn dann greift der Schutz oft nicht. Eine angepasste Vereinshaftpflichtversicherung mit inkludiertem Veranstaltungsschutz oder eine spezielle Eventversicherung kann hier entscheidend sein. Sie schafft nicht nur juristische Klarheit, sondern auch Sicherheit für alle Beteiligten. 👉 Zur Diskussion: Versicherungsschutz bei Vereinsveranstaltungen Ehrenamtsabsicherung – Helfende nicht vergessen Viele Vereinsmitglieder bringen sich freiwillig ein – bei Veranstaltungen, in Projekten oder in der Betreuung. Doch die wenigsten wissen, dass Ehrenamtliche nicht automatisch  gegen Unfall oder Folgeschäden versichert sind. Unfälle, psychische Belastungen oder sogar Regressforderungen können ohne Versicherung im Verein zur bitteren Realität werden. Eine ergänzende Unfallversicherung oder die Einbindung in bestehende Gruppenverträge schützt nicht nur die Helfenden selbst – sie stärkt auch das Vertrauen in den Verein. Wer absichert, schützt Engagement. 👉 Zur Diskussion: Ehrenamt absichern – wie weit reicht der Schutz?

  • Vereinsrecht vs. Vereine

    Vereinsrecht vs. Vereine | Vereine funktionieren – bis es ernst wird Viele Vereine arbeiten seit Jahren erfolgreich, ohne je juristischen Beistand gebraucht zu haben. Satzungen, Mitgliederversammlungen, Protokolle – alles läuft, mehr oder weniger. Doch wenn plötzlich ein Vorstandswechsel ansteht, eine Gemeinnützigkeit gefährdet ist oder Konflikte entstehen, zeigt sich: Vereinsrecht ist kein Beiwerk, sondern Fundament. Und genau hier entsteht ein Spannungsfeld: zwischen dem oft informellen Handeln im Alltag und dem formalen Rahmen, den das Vereinsrecht vorgibt. Vereinsrecht kennt keine Ehrenamtspraxis Das Problem: Das Vereinsrecht ist alt. Es ist abstrakt. Und es kennt die gelebte Realität von Engagement nicht.Was in §26 BGB geregelt ist, mag eindeutig klingen – ist es aber nicht, wenn der Vorstand aus drei Personen besteht, die sich nebenberuflich durch komplexe Förderanträge und Datenschutzfragen kämpfen. Die Praxis kennt Grauzonen, das Gesetz nicht.U nd dazwischen? Schweigen. Oder Stillstand. Der bdvv als Brücke: zwischen Lebenswirklichkeit und Gesetz Der bdvv  betritt genau diesen Zwischenraum – nicht nur als Übersetzer zwischen Paragraf und Praxis, sondern als aktiver Treiber. Wir bringen nicht nur juristische Expertise in den Diskurs ein, sondern bauen Brücken  zwischen Vereinen und ihren rechtlichen Strukturen. → durch Schulungsformate,→ durch Handreichungen,→ durch datensichere Tools und→ durch konkrete Unterstützung im Fall der Fälle. Unser Ziel: Rechtssicherheit ohne Verunsicherung. Klarheit ohne Bürokratendeutsch. Und das alles gemeinwohlorientiert und pro bono , wo immer es möglich ist. Warum das Thema politisch ist Was selten offen gesagt wird: Vereinsrecht ist keine technische Materie – es ist politisch. Denn es regelt die Grundlage zivilgesellschaftlichen Handelns.Wer hier nicht auf Augenhöhe berät, sondern mit Formalien überfordert, schwächt das Ehrenamt. Deshalb ist es eine Frage der Demokratie, ob Vereine Zugang zu verständlichem, verlässlichem und unterstützendem Vereinsrecht haben – oder nicht. Der bdvv sieht sich hier in der Pflicht. Und wir nehmen diese Rolle ernst – als Sprachrohr, als Strukturgeber und als digitale Plattform, die Wissen in Handlung überführt. Recht braucht Kontext – und Vertrauen Vereine brauchen kein neues Recht. Sie brauchen besseren Zugang dazu. Der bdvv schafft diesen Zugang – nicht durch Paragraphenreiterei, sondern durch Kontext, Begleitung und praktische Lösungen. Denn nur wenn Vereinsrecht in der Lebenswirklichkeit ankommt, bleibt das Ehrenamt stark – und die Demokratie lebendig. #vereinsrecht #bdvv #vereine #engagement #ehrenamt #satzung #gemeinnützigkeit #vereinsberatung #zivilgesellschaft #demokratieförderung

  • JS/vereine vs. JS/deutschland

    JS/vereine vs. JS/deutschland | Co-Branding auf Augenhöhe, aber mit unterschiedlicher Sprache Wenn es um Reichweite geht, sind beide stark. Doch die Wege dahin unterscheiden sich – grundlegend. Im bdvv beobachten wir mit Interesse, wie sich Anbieter wie JS/deutschland und JS/vereine im Umfeld von Broschüren, Filmen und digitalen Paketen positionieren. Beide haben Reichweite, beide bieten technische Qualität – aber sie sprechen völlig unterschiedliche Sprachen , weil sie auf unterschiedliche Zielgruppen treffen . Die Bühne: Deutschland – mit starker Außenwirkung JS/deutschland steht für professionelle Werbeformate mit hoher Sichtbarkeit – sei es in Wirtschaftsförderungen, kommunalen Kontexten oder regionalen Branchenkampagnen. Hier ist Co-Branding häufig imagegetrieben : Ein starker Auftritt, verknüpft mit Logos, Testimonials und klassischem Anzeigenumfeld. Die Zielsetzung: Vertrauen aufbauen über Inszenierung, Reichweite schaffen durch starke optische Präsenz. Für viele Unternehmen mit klarem Außenfokus funktioniert das gut. Der Aufwand lohnt sich dort, wo Wirkung durch Inszenierung zählt – und wo Werbeäquivalenz in Zahlen gemessen wird. Die Bühne: Vereine – mit Fokus auf Gemeinschaft und Kontext JS/vereine hingegen betritt eine andere Arena. Hier geht es nicht um Werbeformate im klassischen Sinne, sondern um Teilnahme an relevanten Themen . Das heißt: Marken treten nicht als Sponsor auf, sondern als Mitgestalter eines inhaltlichen Rahmens , in dem Vertrauen nicht durch Sichtbarkeit entsteht – sondern durch Nähe und Substanz. Denn Vereinsakteure denken anders: Sie suchen Orientierung, keine Werbung. Sie reagieren auf Nutzen, nicht auf Claims. Und sie agieren im Netzwerk, nicht im Markt. Co-Branding ≠ Sponsoring Der zentrale Unterschied liegt also nicht im Format, sondern im Verhältnis zwischen Inhalt und Marke .Während JS/deutschland klassisch mit Anzeigenraum operiert, öffnet JS/vereine redaktionelle Räume, in denen Marken eingebettet werden. Nicht als bloßer Absender, sondern als relevanter Gesprächspartner. Diese Verschiebung mag subtil wirken, ist aber entscheidend. Denn: Co-Branding im Vereinskontext funktioniert nur , wenn sich die Marke in den Diskurs integriert – nicht wenn sie ihn nur „sponsert“. Der bdvv sieht beide Ansätze – aber mit klarem Kompass Wir beim bdvv sehen beide Plattformen auf Augenhöhe. Aber wir verwechseln sie nicht. Denn unsere Arbeit mit und für Vereine zeigt täglich: Kommunikation funktioniert dort nur, wenn sie anschlussfähig  ist – thematisch, sprachlich, kulturell. Deshalb setzen wir selbst konsequent auf redaktionelles Co-Publishing  statt Anzeigen. Nicht aus Ablehnung gegenüber Werbeformaten – sondern aus Überzeugung, dass die gemeinwohlorientierte Welt andere Zugänge braucht . Fazit: Gemeinsame Sache machen heißt, den Kontext verstehen Co-Branding im Vereinswesen verlangt keine neuen Budgets, sondern neue Denkweisen. Wer sich darauf einlässt, profitiert nicht nur von Sichtbarkeit – sondern von Relevanz.Denn wo Glaubwürdigkeit gefragt ist, zählt nicht die Fläche – sondern der Kontext, in dem man erscheint. JS/deutschland oder JS/vereine? Für den bdvv gilt: Beide haben ihren Platz. Aber nur einer kennt unsere Sprache.

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Nicht nur  wenn es eilt, auch wenn  Rat gebraucht wird oder doch ein Notfall eintritt,  sollen bdvv-Mitglieder nicht alleine gelassen werden.

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