top of page
Image by Martin Adams

Whistleblowing
Hinweisgeberschutz im Verein

 HinSchG  gilt auch für Vereine & Verbände.

Rund zwei Mio. Vereine, darunter auch über 600.000 eingeschriebene Vereine,  verfügen über keinen Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutz und bieten ihren Mitgliedern auch keine Meldekanäle oder Ombudsstellen, geschweige denn ein rechtskonformes Hinweisgeberschutzsystem an, so eine Schätzung des bdvv.

 

Gemeint sind gleichermaßen rechtsfähige, aber auch nicht rechtsfähige bzw. nicht eingetragenen Vereine, aber auch Städte und Gemeinden sowie Unternehmen, welche nicht um den Hinweisgeberschutz herum kommen, wenn Sie über 50 Mitarbeiter beschäftigen. 

 

Viele empfinden den Hinweisgeberschutz als kompromittierende Maßnahme. Indes ist der Hinweisgeberschutz nunmehr auch noch durch die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019  gesetzlich neu geregelt worden und birgt so seine Ungewissheiten.

 

Wir betonen hier ausdrücklich, dass wir uns an der vermeintlich drohenden Abwehrhysterie nicht beteiligen und den Hinweisgeberschutz grundsätzlich bejahen.

Insofern informieren wir hier über das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches derzeit noch als Referentenentwurf vorliegt und auf seine Verabschiedung wartet.

Dazu bietet der bdvv seinen ordentlichen Mitgliedern zusätzlich zur Mitgliedschaft einen Live-Einblick in sein Hinweisgeberschutzsystem an.

 

Zusätzlich installiert der bdvv seinen ordentlichen Mitgliedern auf Wunsch eine kostenlose eine Hinweisgeberschutzsystems inkl. Whitelabel und eigener Subdomain sowie einen Online-Meeting-Kanal zur anonymen bilateralen Kommunikation als integrierte Applikationen eines zertifizierten  Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ebenfalls zur lizenzkostenlosen Nutzung an.

 Hinweisgeberschutzsystem anonym testen

Was Sie als unparteiische Person, als Vorstand, Arbeitgeber oder Verantwortlicher einer Organisation sowie als Ombudsstelle oder auch als Hinweisgeber in einem Hinweisgeberschutzsystem erwartet, demonstrieren wir live.

Dazu schlüpfen Sie anonym in die Rolle eines Hinweisgebers, sei es als Verantwortlicher eines Meldekanals, als Ombudsstelle oder als Hinweisgeber bzw. Betroffener selbst, und finden Sie Vertrauen in die Technologie und versichern Sie sich, dass anonyme Kommunikation verbunden mit IT-Sicherheit und Datenschutz funktioniert.

Benennen Sie Ihren Hinweis und erläutern Sie die näheren Umstände Ihres Anliegens, und folgen Sie dem vorgegebenen Prozess. Entscheiden Sie selbst ob Sie anonym bleiben wollen oder Ihre Kontaktdaten preisgeben möchten.

 

In jedem Fall erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung, sei es zu einem konkreten Hinweis oder zu einer Auskunft über das angewandte Hinweisgebersystem. 

Live-einblick
bottom of page