Versicherungen im Verein
- Joost Schloemer (Admin)
- 3. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Versicherungen im Verein: Warum der Vermittler kein Mitglied sein sollte
Versicherungen gehören zur Pflichtausstattung jedes verantwortungsvoll geführten Vereins. Ob Veranstaltungs-Haftpflicht, Vermögensschadenversicherung oder Gruppen-Unfallpolice – der Abschluss solcher Verträge erfordert Sorgfalt. Doch in vielen Vereinen wird genau hier ein folgenschwerer Fehler gemacht: Der Versicherungsvermittler ist ein Mitglied des Vereins.
Was auf den ersten Blick als praktisch oder vertrauensvoll erscheint, kann sich rechtlich und ethisch als problematisch erweisen. Denn eine solche Doppelfunktion widerspricht grundlegenden Anforderungen an Compliance, Interessenklarheit und Risikovermeidung.
Interessenkonflikte vermeiden
Ein Vereinsmitglied, das gleichzeitig als Versicherungsvermittler auftritt, agiert in zwei Rollen:
Als interne Vertrauensperson innerhalb des Vereins,
und als externer Verkäuferin mit wirtschaftlichem Eigeninteresse.
In dieser Konstellation besteht ein strukturelles Risiko: Entscheidungen könnten nicht im besten Interesse des Vereins, sondern zugunsten des Vermittlers getroffen werden – etwa durch den Abschluss provisionsstarker, aber unpassender Policen.
2. Haftung und Glaubwürdigkeit sichern
Sollte es später zu einer Streitigkeit, einem Schadensfall oder einer Prüfung durch einen Fördermittelgeber kommen, kann diese Konstellation als unzulässige Verquickung von Privatinteresse und Vereinsfunktion gewertet werden. Im schlimmsten Fall:
Vorstände haften persönlich, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie unabhängig beraten wurden.
Der Verein gerät in Erklärungsnot, wenn externe Transparenzstandards verletzt wurden.
Compliance-Vorgaben beachten
Moderne Vereinsführung orientiert sich an klaren Regeln der Good Governance. Dazu gehört:
Trennung von Entscheidung und Eigeninteresse,
Transparenz in wirtschaftlichen Beziehungen,
Vermeidung jeglicher Bevorzugung von Mitgliedern in geschäftlichen Fragen.
Viele Satzungen, Prüfungsordnungen und Zuwendungsrichtlinien schließen wirtschaftliche Eigeninteressen aktiv tätiger Mitglieder bei derartigen Entscheidungen explizit aus.
Was ist zu tun?
✅ Versicherungsvermittlungen ausschließlich über externe, neutrale Anbieter abwickeln.
✅ Vereinsinterne Fachkenntnisse (z. B. von Makler-Mitgliedern) nur beratend ohne Vermittlungsabschluss einbinden.
✅ Versicherungsentscheidungen im Vorstand dokumentieren, vergleichen und beschließen – unter Ausschluss wirtschaftlich beteiligter Personen.
✅ Im Zweifelsfall: Rechtliche Beratung einholen oder Muster-Richtlinien zur Compliance anwenden.
Fazit
Wer als Verein Verantwortung ernst nimmt, achtet nicht nur auf die Höhe der Deckungssummen, sondern auch auf die Integrität der Entscheidungswege.Nur durch klare Trennung von Vereinsamt und wirtschaftlicher Rolle lässt sich langfristig Vertrauen und Haftungssicherheit gewährleisten.
🛡️ Weitere Informationen, Muster und Hinweise zur Compliance im Vereinswesen findest du auf:👉 vereine.de/compliance
Comments