Rechtssicherheit durch Qualifikation – KI-Verordnung verlangt proaktive Weiterbildung
Die EU-KI-Verordnung fordert von Organisationen explizit, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit algorithmischen Systemen zu schulen. Im Vereinskontext bedeutet dies eine klare Verantwortung für Vorstand und Geschäftsführung, entsprechende Kompetenzen intern aufzubauen. Die Weiterbildung beim BZKI erfüllt alle Anforderungen nach Artikel 4 der Verordnung und bietet mit dem IHK-Zertifikat einen rechtsverbindlichen Nachweis. Diese Maßnahme dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, sondern reduziert zugleich Haftungsrisiken bei fehlerhafter KI-Anwendung im operativen Betrieb.