Versicherung im Dreiklang
- Joost Schloemer (Admin)
- 15. Mai
- 2 Min. Lesezeit
Versicherung im Dreiklang – Absicherung in drei Dimensionen
Wer einen Verein führt, trägt Verantwortung – juristisch, organisatorisch und menschlich.

Die Vorstandshaftung kann im Schadensfall zur persönlichen Haftung führen, wenn Pflichten verletzt oder Risiken nicht ausreichend abgesichert wurden.
Gerade bei Veranstaltungen entstehen schnell Haftung- bzw. Versicherungsrisiken für Besucher, Helfer oder das Vereinsvermögen – oft unterschätzt, selten vollständig gemeldet.
Auch das Ehrenamt ist nicht automatisch geschützt: Unfälle, Regressforderungen oder Folgeschäden können Helfende ohne Versicherungsschutz hart treffen.
Darum gilt: Wer Vereinsarbeit ernst nimmt, denkt Absicherung mit – und verankert sie klar im Verantwortungsbereich des Vorstands.
Versicherungs im Dreiklang |
Vorstandshaftung – Persönliches Risiko begrenzen
Wer einen Verein führt, übernimmt mehr als nur administrative Aufgaben – er oder sie trägt rechtlich die Verantwortung für das gesamte Vereinsgeschehen. Laut § 31 BGB können Vorstände persönlich haften, wenn sie ihre Organisationspflicht verletzen, sei es durch fahrlässige Entscheidungen, unterlassene Prüfungen oder strukturelle Versäumnisse. Gerade in kleinen und mittleren Vereinen wird dieses Risiko oft unterschätzt – bis ein realer Schadensfall eintritt. Eine D&O-Versicherung schützt Vorstände vor finanziellen Folgen solcher Entscheidungen und bietet Sicherheit, wo ehrenamtliches Engagement schnell zur persönlichen Belastung werden kann.
👉 Zur Diskussion: Haftung und Absicherung im Vorstand
Veranstaltungsrisiko – Besucher, Geräte, Helfer schützen
Ob Sommerfest, Workshop oder Mitgliederversammlung – jede Vereinsveranstaltung birgt Risiken: von umstürzenden Zelten über Sachschäden an geliehenem Equipment bis hin zu Verletzungen bei Teilnehmern. Besonders heikel wird es, wenn Veranstaltungen nicht ordnungsgemäß bei der Versicherung gemeldet wurden – denn dann greift der Schutz oft nicht. Eine angepasste Vereinshaftpflichtversicherung mit inkludiertem Veranstaltungsschutz oder eine spezielle Eventversicherung kann hier entscheidend sein. Sie schafft nicht nur juristische Klarheit, sondern auch Sicherheit für alle Beteiligten.
👉 Zur Diskussion: Versicherungsschutz bei Vereinsveranstaltungen
Ehrenamtsabsicherung – Helfende nicht vergessen
Viele Vereinsmitglieder bringen sich freiwillig ein – bei Veranstaltungen, in Projekten oder in der Betreuung. Doch die wenigsten wissen, dass Ehrenamtliche nicht automatisch gegen Unfall oder Folgeschäden versichert sind. Unfälle, psychische Belastungen oder sogar Regressforderungen können ohne Versicherung im Verein zur bitteren Realität werden. Eine ergänzende Unfallversicherung oder die Einbindung in bestehende Gruppenverträge schützt nicht nur die Helfenden selbst – sie stärkt auch das Vertrauen in den Verein. Wer absichert, schützt Engagement.
👉 Zur Diskussion: Ehrenamt absichern – wie weit reicht der Schutz?
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