Häufige Fragen zu Registerpflichten – kurz erklärt
Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter?
Wirtschaftlich berechtigt ist grundsätzlich eine natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Einfluss ausübt.
Kann keine solche Person festgestellt werden, gelten regelmäßig die gesetzlichen Vertreter als fiktiv wirtschaftlich Berechtigte. Bei einem eingetragenen Verein werden grundsätzlich die Vorstandsmitglieder entsprechend erfasst.
Welche Pflichten haben Vereine beim Transparenzregister?
Bei eingetragenen Vereinen werden die Daten normalerweise automatisch aus dem Vereinsregister übernommen. Eine eigene Meldung kann jedoch erforderlich werden, wenn Vorstandsänderungen nicht unverzüglich eingetragen wurden, ein tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter vorhanden ist oder automatisch ergänzte Angaben – etwa zur Staatsangehörigkeit – nicht stimmen. Deshalb sollten Vereine ihre Angaben im Vereins- und Transparenzregister regelmäßig kontrollieren.
Für Unternehmen und andere transparenzpflichtige Vereinigungen müssen relevante Änderungen grundsätzlich unverzüglich gemeldet werden. Bei fehlenden, verspäteten oder falschen Angaben können Bußgelder drohen; die konkrete Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes.
Was ist ein Gläubigeraufruf?
Bei der Auflösung eines Vereins oder einer Gesellschaft werden Gläubiger öffentlich aufgefordert, bestehende Forderungen anzumelden. Auch bekannte Gläubiger müssen gegebenenfalls gesondert informiert werden. Für Vereine ist die Bekanntmachung in § 50 BGB geregelt.
Was bedeutet das Sperrjahr?
Nach der öffentlichen Bekanntmachung darf das verbleibende Vermögen grundsätzlich ein Jahr lang nicht an die Berechtigten verteilt werden. Das gilt sowohl bei der Liquidation eines Vereins als auch – nach den jeweils einschlägigen Vorschriften – beispielsweise bei einer GmbH oder UG.
Wofür braucht man eine LEI-Nummer?
Der Legal Entity Identifier ist eine weltweit eindeutige, 20-stellige Kennung für rechtliche Einheiten. Er wird insbesondere benötigt, wenn gesetzliche oder vertragliche Vorgaben bei Finanzmarkt- und Wertpapiergeschäften eine eindeutige Identifikation verlangen. Eine allgemeine Pflicht allein wegen internationaler Zahlungen oder ausländischer Geschäftspartner besteht nicht automatisch; entscheidend ist der konkrete Anwendungsfall.
Ist registerhilfe.de eine Behörde?
Nein. registerhilfe.de ist ein privater technischer Dienstleister. Angeboten werden die Vorbereitung und Einreichung von Registervorgängen mit Vollmacht. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist damit nicht verbunden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Nach Angaben von registerhilfe.de dauert die interne Bearbeitung nach vollständigem Unterlagen- und Zahlungseingang meist ein bis drei Werktage. Die anschließende Bearbeitungszeit der Behörden und Registerportale kann nicht beeinflusst werden.
Kosten und Bezahlung
Die angegebenen Preise betreffen die technische Dienstleistung. Gebühren der Behörden, Register oder LEI-Vergabestellen fallen gegebenenfalls zusätzlich an. Als Zahlungsarten nennt registerhilfe.de unter anderem Klarna, PayPal, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay und SEPA-Überweisung.
Hinweis: Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls oder professionelle Rechts- und Steuerberatung.

