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Stehende Besprechung

Subsidiarität

Subsidiarität fordert Vereine zur strukturierten Mandatsklärung auf.

Subsidiarität ist kein Freibrief zur Dezentralisierung ohne Kontrolle. Vielmehr verlangt sie eine fundierte Mandatslogik, in der Begleitung, Beratung und Kontrolle klar voneinander abgegrenzt sind. Vereine müssen verstehen, wann Verantwortung delegiert, wann sie zentral abgesichert werden muss. Externe Berater sind dabei nicht nur Unterstützer, sondern auch Mittler zwischen operativer Praxis und rechtlicher Absicherung. Die Beratung selbst muss rechtssicher organisiert sein – inklusive Dokumentation, Rollenklarheit und Rückbindung an Vereinszweck und Satzung.

Subsidiarität als Strukturprinzip

In der Praxis der Vereinsarbeit fungiert Subsidiarität als Ordnungsprinzip zwischen Eigenverantwortung und Systemkoordination. Während lokale Initiativen das operative Geschäft gestalten, bleibt übergeordnete Steuerung für Strukturfragen zuständig. Dieses Prinzip ist keineswegs konfliktfrei: Wenn Ortsgruppen autonom agieren, ohne rechtliche Mandate oder qualifizierte Unterstützung, entstehen Risiken für Satzungskonformität und Haftung. Beratung kann hier ausgleichend wirken – sofern sie methodisch fundiert, rechtlich abgesichert und mandatsbezogen erfolgt. Subsidiarität verlangt also nicht weniger Steuerung, sondern andere Steuerung: indirekt, begleitend, aber strukturell klar definiert. Die Beratungslogik des bdvv geht daher über punktuelle Hilfe hinaus: Sie schafft Handlungsfähigkeit im Spannungsfeld von Selbstständigkeit und Verantwortung. Vereinsinterne Teilstrukturen – wie Fachgruppen, Arbeitskreise oder Projektleitungen – benötigen klare Regelwerke, Feedbackschleifen und ein an Satzungszielen orientiertes Mandatsverständnis. Nur so wird subsidiäre Beratung zu einem rechtssicheren Bestandteil nachhaltiger Vereinsführung.

Frau fotografiert

Wie organisiert man subsidiär?

Weil subsidiäre Systeme nur dort funktionieren, wo Zuständigkeit, Mandat und Rückkopplung geregelt sind.

Wie klärt man Mandate sinnvoll?

Mandatsklärung ist der neuralgische Punkt jeder subsidiären Beratungspraxis. Wenn Berater in Teilstrukturen agieren, ohne klaren Auftrag oder Rollenverständnis, gefährden sie nicht nur die Wirkung – sondern auch das Haftungssystem des Vereins. Auch die informelle Beratung durch Ehrenamtliche muss diesen Kriterien genügen.

Wie vermeiden Vereine Übergriffigkeit?

Zwischen Begleitung und Bevormundung verläuft ein schmaler Grat. Wer Fachgruppen oder Ortsvereine mit „Beratungslogik“ überzieht, läuft Gefahr, lokale Selbstwirksamkeit zu unterlaufen. Nur wenn Beratung dialogisch, kontextsensibel und rechtlich eingebettet erfolgt, bleibt Subsidiarität gewahrt.

Wie werden Berater haftbar?

Subsidiäre Beratung bringt juristische Verantwortung mit sich. Beratende innerhalb des Vereins – ob formal mandatiert oder ehrenamtlich aktiv – bewegen sich in einem haftungsrelevanten Feld. Deshalb ist jede beratende Handlung zu dokumentieren, mit Auftragsbeschreibung, Gremienrückbindung und Ergebnisprotokoll.

Mehr zur Vereinsstruktur und unseren Grundsätzen findest du hier

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