top of page

Suchergebnisse

60 Ergebnisse gefunden für „“

  • Vereinsrecht :: bdvv.de | Berlin

    Vereinsrecht Wir haben das KowHow. Einführung ​ ​ Die Satzung ist das Gesetzbuch des Vereins. Die wichtigen und grundlegenden Entscheidungen sollen in ihr klar und verständlich geregelt sein. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt nur einen rechtlichen Rahmen vor, welcher durch den Verein in seiner Satzung ausgefüllt werden muss. Darüber hinaus kann der Verein in seiner Satzung auch von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Das heißt, dass bei der Lösung einer Rechtsfrage zunächst in die Satzung geschaut werden muss. Die Satzung sollte nicht mit Detailregelungen „überfrachtet“ werden. Hier bietet es sich eher an, dass „Ordnungen“ (Kassenordnung, Beitragsordnung, Wahlordnung, Geschäftsordnung u. ä.) geschaffen werden, welche das tägliche Vereinsleben einfacher machen. ​ Wichtig ist, dass der Verein keine „Mustersatzung“ blind übernehmen sollte. Gerade die Satzung des Vereins ist wichtig und sollte genau auf die Bedürfnisse des Vereins abgestimmt sein. ​ Ausgehend von den Regelungen des BGB wird zwischen den Mindesterfordernissen an die Vereinssatzung (§ 57 BGB) und einem Sollinhalt der Vereinssatzung (§ 58 BGB) unterschieden. ​ ​ Mindestinhalt einer Satzung Nach § 57 BGB muss die Satzung Regelungen zu ​ dem Zweck des Vereins, dem Namen des Vereins sowie dem Sitz des Vereins ​ Besondere Wichtigkeit kommt hier zunächst dem Zweck des Vereins zu. Dieser sollte klar beschrieben werden. Daneben muss sich aus der Satzung ergeben, wie dieser Zweck erreicht werden soll. ​ Der Zweck ist die Richtschnur des Handelns des Vereins. Verstoßen Beschlüsse der Vereinsorgane (Vorstand und Mitgliederversammlung) gegen den Zweck, sind diese nichtig. ​ Zu beachten ist weiter, dass der Zweck nicht gegen Gesetze verstoßen darf und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein darf (= sog. „Idealverein“), da nur der Idealverein in das Vereinsregister eingetragen werden darf. ​ Der Name des Vereins erfüllt mehrere Funktionen. Der Name hat nicht nur eine Kennzeichnungs- und Ordnungsfunktion, sondern es wird mit ihm auch eine gewisse Werbewirkung verbunden. ​ Bei der Wahl des Namens muss jedoch beachtet werden, dass durch den Namen keine fremden Namensrechte (anderer Vereine oder auch Firmen) verletzt werden. Nach § 57 Abs. 2 BGB soll sich der Name des Vereins von den Namen der an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden. ​ Der Sitz des Vereins bestimmt sich grundsätzlich nach § 24 BGB, wonach der Sitz der Ort ist, an dem die Verwaltung des Vereins geführt wird. Es steht jedoch dem Verein frei, einen anderen Sitz festzulegen. ​ Darüber hinaus muss sich nach § 57 Abs. 1 BGB aus der Satzung ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll. ​ Aus § 58 BGB ergibt sich der folgende Sollinhalt einer Satzung: ​ Eintritt und Austritt der Mitglieder, Beitragspflichten von Mitgliedern, Vorstandsbildung, Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse. ​ ​ ​ Empfohlene Regelungen in der Satzung Daneben empfiehlt es sich, in der Satzung die folgenden Regelungen zu treffen. ​ Ausschluss aus dem Verein, Vereinsstrafen, Sonstige Beendigungsgründe der Mitgliedschaft, Bestimmung des Geschäftsjahres, Regelungen der Voraussetzung einer Satzungsänderung sowie Veränderung des Vereinszweckes, Einrichtung eines Schiedsgerichtes, Regelungen zum Datenschutz der Mitglieder. Empfehlenswert ist es auch, in der Satzung Regelungen zu treffen, welche den Vorstand (Bestellung, Amtsdauer, Aufgabenbereiche), die Mitgliederversammlung (Stimmrechte u. ä.) zu behandeln, soweit diese nicht in einer gesonderten Vereinsordnung geregelt werden. Vereinsordnungen Für den Verein besteht die Möglichkeit, weitere Regelungen außerhalb der Satzung innerhalb einer Vereinsordnung zu regeln. Voraussetzung ist jedoch, dass in der Satzung eine Ermächtigung zur Schaffung einer Ordnung enthalten ist. Beispiel für eine Satzungsregelung: Der Verein gibt sich (kann sich) zur Regelung der vereinsinternen Abläufe Vereinsordnungen (geben). Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung. Für den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen ist die Mitgliederversammlung (der Vorstand) zuständig. Ein Vorteil, welcher sich bei einer Ordnung bietet, ist, dass diese einfacher geändert oder angepasst werden kann, da diese oft nicht denselben Verfahrensvorschriften unterworfen ist, welche bei einer Satzungsänderung bestehen. Auch entfällt die Eintragung in das Vereinsregister. Es muss beachtet werden, dass die Regelungen der Vereinsordnung nicht gegen die Satzung verstoßen dürfen. Auch darf eine Vereinsordnung keine „Grundsatzentscheidungen“ treffen, da solche entweder einem Beschluss der Mitgliederversammlung oder gar einer Satzungsregelung vorbehalten sind. Die Ordnung kann –soweit sie sich an Mitglieder richtet- jedoch nur dann Wirksamkeit entfalten, wenn sie den Mitgliedern zuvor auch bekanntgegeben wurde. Eine Geschäftsordnung (beispielsweise für den Vorstand) regelt nur den Geschäftsgang des einzelnen Vereinsorgans und kann auch ohne ausdrückliche Satzungsermächtigung geschaffen werden. ​ ​

  • Home Office und mobiles Arbeiten für den Verein :: bdvv | Berlin

    Home Office Mobiles Vereinsmanagement Home Office für Vereine Aufgrund einer aktuellen Situation oder grundlegender Entscheidungen ziehen viele Vereinsmitarbeiter ins Home Office und müssen sich mit mit völlig neuen Arbeitsbedingungen befassen? Man muss nicht neu erfinden, was alles bedacht werden muss. Es gilt Rahmenbedingungen und Zusammenwirken abzustimmen. Günstigstenfalls kann Home Office Ihre Arbeit sogar flexibler und effizienter machen und die Handlungsbereitschaft bei allen Mitwirkenden steigern. Wir bieten einen Leitfaden mit Tipps und Tricks für erfolgreiches Vereins-management im Home Office, welcher umgehend auf den mobilen Geräten umgesetzt werden kann, in Echtzeit. ​ ​ ​ ​ ​ Lichtmiete

  • Steuern & Gemeinnützigkeit :: bdvv | Berlin

    Steuern & Gemeinnützigkeit We have the know-how you need. Gemeinnützigkeitsrecht ​ Das Gemeinnützigkeitsrecht ist in der Abgabenordnung geregelt. Es enthält eine Vielzahl von Regelungen, die sich dem steuerlichen Laien nicht immer sofort erschließen, deren Kenntnis für eine geordnete Vereinsgeschäftsführung aber von großer Bedeutung ist. Zur Erleichterung der Vereinsarbeit will der bdvv seine Mitglieder informieren und den mit den steuerlichen Angelegenheiten betrauten Geschäftsführern und Schatzmeistern das nötige Rüstzeug für den Umgang mit dem Steuerrecht an die Hand geben. Schließlich hängt die Vereinskontinuität und der Bestand des Vereins nicht unmaßgeblich von der Kenntnis und Beachtung der steuerlichen Rahmenbedingungen ab. Bereiche und Fragestellungen zu Steuern und Gemeinützigkeit Gemeinnützigkeitsrecht – Kriterien und Grenzen Spenden und Mitgliedsbeiträge Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer Besteuerung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe – steuerlich privilegierte Zweckbetriebe Umsatzsteuer, Besteuerung Sponsoring Lohnsteuer –Verein als Arbeitgeber Erbschaft- und Schenkungssteuer Grund- und Grunderwerbssteuer

  • Aufgaben & Referate :: bdvv | Berlin

    Team Aufgabe Aufgaben und Referate Team Aufgabe Aufgaben und Referate 1/1 ​ Viele Aufgaben und vor allem ehrenamtliche Tätigkeiten sind für Vereine und die Gesellschaft unerlässlich. Die Abläufe in einem Verein müssen genau so professionell abgewickelt werden, wie im normen Geschäftsleben. Angefangen bei Schreibarbeiten, bei der Mitgliederverwaltung, der Buchhaltung über die Organisation bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit müssen alle Bereiche ihren Stellenwert bekommen und werden meistens von helfenden Händen ehrenamtlich betreut. Der bdvv beobachtet während der täglichen Korrespondenz mit Vereinen, dass in vielen Fällen eine rechtskonforme Vereinsadministration nicht gegeben ist und sich daraus resultierende Bedrohungslagen nicht beherrschbar sind. Sämtliche administrative und organisatorischen Bereiche des Vereinslebens wie Aspekte aus Vereinsrecht, Finanzen, Steuer, Versicherung, Veranstaltungen, Sicherheit, Datenschutz, Kommunikation und vieles mehr werden eklatant vernachlässigt. Der bdvv hilft, die Bedrohungslagen zu erkennen und zu vermeiden. Dazu stehen entsprechende Referate zur Verfügung. ​ ​ Aufgaben und Referate Vereinsarbeit | Bedrohungslagen vermeiden Digitalisierung Der bdvv hat zahlreiche Vereins-modelle beleuchtet. Mit der fortschreitenden Digitalisierung geraten die kleineren Vereine zunehmend unter Druck und sind den Anforderungen der Digitalisierung nicht gewachsen. ​ Versicherung Vereinsvorstände und Verantwortliche in den verschiedensten Institutionen erhalten einen Überblick der gesetzlichen und privaten Absicherung. Arbeitsanleitungen und Checklisten, die das tägliche Vereinsleben erleichtern und auf "sicheren" Boden stellen werden mit den Verantwortlichen erarbeitet. ​ Veranstaltungssicherheit Gerade wenn es um das sichere Durchführen von Veranstaltungen geht, ist oft das nötige Wissen bei den Vereinen dazu nicht vorhanden. Hierin liegt allerdings auch das Risiko für Vereine ​ Umwelt und Energie Energieeffizienz ist auch den bdvv-Experten nicht fremd, zumal Energiekosten in Vereinen maßgeblich vermieden werden könnten. Vereinsrecht Die Satzung ist das Gesetzbuch des Vereins. Die wichtigen und grund-legenden Entscheidungen sollen in ihr klar und verständlich geregelt sein. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt nur einen rechtlichen Rahmen vor, welcher durch den Verein in seiner Satzung ausgefüllt werden muss. Presse & Öffentlichkeit Mit einer gut durchdachten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit können Sie den Bekanntheitsgrad Ihres Vereins erhöhen − das ist wichtig um z.B. Sponsoren und neue Mitglieder zu gewinnen. Deshalb muss auf diesem Gebiet gut geplant und möglichst alles durchdacht werden. ​ ​ Reisen & Freizeit Es ist davon auszugehen, dass ein großer Anteil an Vereinsreisen „schwarz“ durchgeführt wird und somit nicht im Einklang mit der Gesetzeslage und den damit verbundenen Anforderungen an die Umstände der Reise steht. Selbstbestimmung Energieeffizienz ist auch den bdvv-Experten nicht fremd, zumal Energiekosten in Vereinen maßgeblich vermieden werden könnten. Steuern Das Gemeinnützigkeitsrecht ist in der Abgabenordnung geregelt. Es enthält eine Vielzahl von Regelungen, die sich dem steuerlichen Laien nicht immer sofort erschließen, deren Kenntnis für eine geordnete Vereins- und Geschäftsführung aber von großer Bedeutung ist. Fördertöpfe Fehlt es Ihnen an Geld für Ihre vielversprechende Idee? Leider kommt das oft vor. Hier lohnt ein Blick in die vielfältigen Fördertöpfe: Ein großer Anteil von Budgets fließt in Form von Fördergeldern für Projekte. ​ ​ ​ ​ Datenschutzmanagement Im Einklang mit der Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) hat der bdvv seine Hausaufgaben gemacht und bietet seinen Mitgliedern ein umfassendes, cloudbasiertes und mandantenfähiges Datenschutz-managementsystem an.

  • Public Affairs & Marketing :: bdvv | Berlin

    Public Affairs & Marketing Wir setzen auf agile Methoden Strategie & Kommunikation ​ Wesentliche Aufgaben sieht der bdvv in strategischer und kommunikativer Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse, verbunden mit ehrenamtlicher Vereinsberatung zu grundsätzlichen Fragen zum deutschen und internationalen Vereinsrechts, zur Steuer und Gemeinnützigkeit, zu Versicherung und Haftung, zu Veranstaltungssicherheit, zu Bildung und internationaler Themen sowie zu Freizeit und Reisen. Mit seinen Marketingaktivitäten fördert der Verband seine Innen- und Aussendarstellung und stärkt seine Kommunikation im Sinne des Vereinszweckes. Dazu gehören Aktivitäten zur Führung und Rekrutierung von Mitgliedern, Nachwuchs und Personal sowie Workforce-Management ​ ​ Agile Methoden Projekt- und Kommunikationsmanagement sind zentrale Aufgaben eines professionellen Vereinsmanagements. Mitglieder erwarten effiziente Vereinsführung und hohe Reaktionszeiten, wenn es um die Vermeidung oder Bewältigung von Bedrohungslagen geht, z.B. bei Veranstaltungen, Vereinsreisen oder beim Datenschutz. Hier könnten agile Methoden und cloudbasierte Systeme zum Einsatz kommen und jegliche Abwicklung in Echtzeit möglich machen. ​ ​

  • Selbstbestimmung & Vorsorgedokumete :: bdvv | Berlin

    Selbstbestimmung einfordern und beanspruchen Keine Selbstbestimmung ohne Vorsorge Für den Fall der Fälle gilt es vorzusorgen. Weiter unten zeigen wir unsere Lösung auf. Gemeint sind Bedrohungslagen wie Verlust von Identität und Selbst-bestimmung. Wer nicht mehr Herr über eigene Entscheidungen und über die Verarbeitung eigener Daten ist, hat versäumt, entsprechende Vorsorge und Maßnahmen zu treffen. Wenn Dritte über den persönlichen Verbleib und über Nutzung personenbezogener Daten entscheiden, haben die Betroffenen ihre Selbstbestimmung verspielt. ​ „Das Grundrecht gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen“. ​ Das Grundgesetz hingegen zielt nicht auf das Recht auf Selbst-bestimmung, sondern zielt auf das Recht der freien Entfaltung sowie auf Leben und körperliche Unversehrtheit. ​ In beiden Fällen muss man Eigenverantwortung an den Tag legen und selber handeln. Der Gesetzgeber hat dazu u.a. drei Vorlagen geliefert: ​ Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung (Artikel 1 Absatz 1 und 2 DSGVO) Vorsorgeverfügung (§ 1901c Schriftliche Betreuungswünsche, Vorsorgevollmacht) Patientenverfügung (§ 1901a Patientenverfügung ). Soweit zur Bedrohungs- und Rechtslage. Sie müssen handeln. ​ ​ ​ Aufruf zur informellen Selbstbestimmung Fordern Sie den Datenschutz Ihrer persönlichen Daten ein und fordern Sie Auskunft über den Verbleib Ihrer Daten und prüfen Sie die Angaben in der erhaltenen Auskunft. Unternehmen und Dienstleister aller Branchen und auch Vereine haben gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einer Informations- und Auskunftspflicht nachzukommen. Dazu gibt es Informationsblätter, Datenschutzerklärungen und Einwilligungen, insofern auch dargelegt wird, auf welchen Rechtsgrundlagen die Verarbeitung personen-bezogener Daten erfolgt. Wenn Ihnen die Angaben nicht transparent genug sind, starten Sie ein Auskunftsersuchen. Hier muss innerhalb von 4 Wochen eine detaillierte Auskunft erteilt werden. Besser noch - achten Sie selbst auf offensichtliche selbst- und fremd-verschuldete Datenschutzverletzungen beispielsweise bei der Arbeit, beim Arzt, bei der Behörde und im Internet. Clean Desk ist eine Maßnahme, die Vertrauen schafft. Wenn Sie fremde Daten lesen können, können es auch andere. Organisatorische und technische Maßnahmen verhindern Datenschutzverletzungen - mindestens sollten Daten verschlossen und verschlüsselt sein. Also achten Sie auf Ihr eigenes Verhalten und scheuen Sie nicht, Ihr Recht auf informelle Selbstbestimmung einzufordern. ​ ​ Aufruf zu individueller persönlicher Selbstbestimmung Gebraucht wird auch Eigeninitiative, wenn Sie dem Verlust Ihrer individuellen und persönlichen Selbstbestimmung entgegen wirken wollen. Etwaige Bedrohungslagen wie z. B. Demenz oder Coma mindern oder verhindern, eigenen Entscheidungen zutreffen und durchzusetzen. Wenn für solche Umstände keine Maßnahmen getroffen wurden, entscheiden Betreuungsgerichte und Ärzte an Ihrer Stelle. ​ Ohne entsprechende Vorsorgedokumente, welche Ihren Willen beschreiben und welche einen Betreuer Ihres Vertrauens benennen, ist Ihre Selbst-bestimmung definitiv in Frage gestellt. Dazu gehören Patientenversorgung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Alle drei Dokumente verweisen aufeinander und sollten in einem Vorsorgedokument zusammen gefasst werden. ​ Entscheidend ist, dass die Vorsorgedokumente juristisch und medizinisch klar definierte Maßnahmen beschreiben, diese auch nicht älter als 3-4 Jahre sind und regelmäßig überprüft werden und diese bei der Bundesnotarkammer abgelegt sind. Was bietet der bdvv? Bedrohungen vermeiden, ist unsere Stärke. ​ Nicht der Verein, sondern die natürlichen Mitglieder stehen hier im Fokus unserer Empfehlung. Vermittlung der Experten für Vorsorgedokumente* Vermittlung der Experten für Auskunftsersuchen zum Datenschutz* ​ *keine Rechtsberatung

  • Whistleblowing | Hinweisgeberschutz im Verein :: bdvv | Regensburg

    Whistleblowing Hinweisgeberschutz im Verein Hinweisgeberschutzsystem | lizenzkostenlos HinSchG gilt auch für Vereine & Verbände. CYBER Hotline | Desastermanagement anfordern Whistle- blower- Hotline Hinweisgeber-schutzsystem anoym testen Rund zwei Mio. Vereine, darunter auch über 600.000 eingeschriebene Vereine, verfügen über keinen Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutz und bieten ihren Mitgliedern auch keine Meldekanäle oder Ombudsstellen, geschweige denn ein rechtskonformes Hinweisgeberschutzsystem an, so eine Schätzung des bdvv. Gemeint sind gleichermaßen rechtsfähige, aber auch nicht rechtsfähige bzw. nicht eingetragenen Vereine, aber auch Städte und Gemeinden sowie Unternehmen, welche nicht um den Hinweisgeberschutz herum kommen, wenn Sie über 50 Mitarbeiter beschäftigen. Viele empfinden den Hinweisgeberschutz als kompromittierende Maßnahme. Indes ist der Hinweisgeberschutz nunmehr auch noch durch die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktob er 2019 gesetzlich neu geregelt worden und birgt so seine Ungewissheiten. Wir betonen hier ausdrücklich, dass wir uns an der vermeintlich drohenden Abwehrhysterie nicht beteiligen und den Hinweisgeberschutz grundsätzlich bejahen. ​ Insofern informieren wir hier über das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG ), welches derzeit noch als Referentenentwurf vorliegt und auf seine Verabschiedung wartet. ​ Dazu bietet der bdvv seinen ordentlichen Mitgliedern zusätzlich zur Mitgliedschaft einen Live-Einblick in sein Hinweisgeberschutzsystem an. Zusätzlich installiert der bdvv seinen ordentlichen Mitgliedern auf Wunsch eine kostenlose eine Hinweisgeberschutzsystems inkl. Whitelabel und eigener Subdomain sowie einen Online-Meeting-Kanal zur anonymen bilateralen Kommunikation als integrierte Applikationen eines zertifizierten Datenschutzmanagementsystem (DSMS) ebenfalls zur lizenzkostenlosen Nutzung an. Hinweisgeberschutzsystem anonym testen CYBER Hotline | Desastermanagement anfordern Whistle- blower- Hotline Hinweisgeber-schutzsystem anoym testen Was Sie als unparteiische Person, als Vorstand, Arbeitgeber oder Verantwortlicher einer Organisation sowie als Ombudsstelle oder auch als Hinweisgeber in einem Hinweisgeberschutzsystem erwartet, demonstrieren wir live. ​ Dazu schlüpfen Sie anonym in die Rolle eines Hinweisgebers, sei es als Verantwortlicher eines Meldekanals, als Ombudsstelle oder als Hinweisgeber bzw. Betroffener selbst, und finden Sie Vertrauen in die Technologie und versichern Sie sich, dass anonyme Kommunikation verbunden mit IT-Sicherheit und Datenschutz funktioniert. ​ Benennen Sie Ihren Hinweis und erläutern Sie die näheren Umstände Ihres Anliegens, und folgen Sie dem vorgegebenen Prozess. Entscheiden Sie selbst ob Sie anonym bleiben wollen oder Ihre Kontaktdaten preisgeben möchten. In jedem Fall erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung, sei es zu einem konkreten Hinweis oder zu einer Auskunft über das angewandte Hinweisgebersystem.

  • Hygiene und Nachhaltigkeit :: bdvv | Berlin

    Hygiene und Nachhaltigkeit Gesundheit, Sicherheit, Arbeitsschutz Vereine und Nachhaltigkeit Der komplexeste Vorgang unserer Umwelt ist das Wetter und das Leben mit seinen Auswirkungen in Bezug auf Biologie,Ökologie, Ökonomie, Politik, Soziologie. Das geht auch Vereine an. Insofern sollte auch kein Verein die Aspekte der Nachhhaltigkeit missen lassen, insbesondere im sicheren Umgang mit Energie, Ernährung und Gesundheit. Das zentrale Thema lautet "Bedrohungslagen vermeiden" und zwar auf Dauer. Vermeidung von Bedrohungslagen Die anspruchsvollste Disziplin ist die Vermeidung von Bedrohungslagen. Unfälle und Krankheiten sind auf nachhaltige Art und Weise zu verhindern, Ursachen, Risiken und Gefahren sind zu erkennen und zu beurteilen. Dazu gehören ein kontinuierlicher Lern-, Vorsorge- und Umsetzungsprozess und immer eine zu benennende verantwortliche Person. ​ Lernprozess Der Lernprozess beinhaltet den Besuch von Schulungen oder Seminaren sowie Fortbildung und Eigeninteresse. Hierzu sind auch systematische Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen sowie Motivation zur Vorsorge einzubringen. ​ Vorsorge Die Vorsorge ist die Summe der erforderlichen und unverzichtbaren Maßnahmen zur Vorbeugung vermeidbarer Vorkommnisse. Die Maßnahmen sind Ergebnisse aus Entwicklung und Innovation als Vorstufe zur Umsetzung. ​ Umsetzung Die Umsetzung findet sich in der Initiative eigens benannter verantwortlicher Personen sowie in der Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit, Anwendbarkeit und Nachhaltigkeit der entwickelten Applikationen und Anwendungen. ​ Nachhaltigkeit Die Nachhaltigkeit ist der Schlüssel zur Verhinderung von Bedrohungslagen. Das erfordert in erster Linie langfristig angelegte Konzepte und Verfahren sowie effektive Mechanismen für Kontrollen und Verbesserungsmaßnahmen. Vereine und Hygiene Hygiene ist ist eine zentrale Vorgabe zur Erhaltung von Gesundheit und Arbeitskraft. ​ Zwei wesentliche Aspekte machen Hygiene aus: Wirkung und Nachhaltigkeit Betrachtet man den Infektionsschutz für sich allein, gibt es wirksame Verhaltensweisen und Mittel zur Verhinderung vor Keimübertragung und Infektionen. ​ Diese klassichen Maßnahmen, wie etwa Wisch- oder Desinfektion von Oberflächen sowie Abstandhalten und Händewaschen sind temporäre und kostenintensive Maßnahmen und müssen ständig beachtet und wiederholt werden und entbehren jeder Nachhaltigkeit. Nachhaltige und überdies kostensparendere Maßnahmen sind auf dauerhafte Keimfreiheit angelegte Beschichtungen von Oberflächen. Sogenannte photokatalytische Anti-Keim-Beschichtungen , bestehend aus Titandioxid (TIO2), werden mittels eines patentierten Elektrospray-Verfahrens aufgetragen und bleiben bis zu einem Jahr nachweislich keimfrei. ​ Für Keimfreiheit in Aerosolen sorgt eine Bestrahlung mit UV-C-Licht . UV-C-Licht reduziert die die Keimbelastung auch um über 99 %. Die Anschaffungskosten amortisieren sich in Kürze. Die Geräte sind mobil und lassen sich von Einsatz zu Einsatz oder von Raum zu Raum probemlos bewegen. ​ Beide Verfahren gewährleisten in Kombination in Schulen, Seniorenheimen, Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten sowie Büros nachhaltige Keimfreiheit. Nachhaltigkeit sponsern Nachhaltigkeit ist immer eine Investition in die Zukunft. ​ Diese Weisheit ist Investoren, Sponsoren und Spender keine neue Weisheit. Insofern scheuen Sie nicht, Ihre Netzwerke oder Mitglieder über die Möglchkeiten der Gesundheitsvorsorge und des Infektionsschutzes auf Dauer zu informieren. ​ Argumentieren Sie mit innovativen und disruptiven Hygienetechnologien, welche Ihr Hygienekonzept komplettiert und Ihren Vereinsbetrieb aufrecht hält.

  • bdvv Berlin | Medien & Digitalisierung | Informationsmanagement

    Medien & Digitalisierung We have the know-how you need. Digitalisierung stärkt Vereinsarbeit. ​ Digitalisierung stärkt Vereinsarbeit. Viele Aufgaben und vor allem ehrenamtliche Tätigkeiten sind für Vereine und die Gesellschaft unerlässlich. Die Abläufe in einem Verein müssen genau so professionell abgewickelt werden, wie im normen Geschäftsleben. Der bdvv unterstützt beratend Vereine und Verbände, welche sich um die Optimierung des Vereinsmanagements engagieren und empfiehlt u.a. kostenlose cloudbasierten Softwarelösungen. Informationsmanagement und Transformation ​ Der bdvv hat zahlreiche Vereinsmodelle beleuchtet. Mit der fortschreitenden Digitalisierung geraten die kleineren Vereine zunehmend unter Druck und sind den Anforderungen der Digitalisierung nicht gewachsen. Die Vereine sind gezwungen, administrative Vorgänge auch digital zu gestalten und ihr Hauptaugenmerk auf Steigerung von Effizienz und Produktivität durch Transformation und Communitymanagement zu lenken. Denn nur so gelingt es ihnen, nicht ins Hintertreffen zu gelangen, während sich größere Vereine bereits auf innovative Technologien ausrichten. Weitere Schritte sind, ein internes Communitymanagement auszubauen, und zwar unter Umgehung der sozialen Medien und ihrer Messengersysteme sowie der unzähligen Downloadmöglichkeiten von Satzungen, Formularen, etc. hin zu rechtskonformen und leistungsfähigen Applikationen. Hierzu ist auch der bdvv auf das Engagement von Förderern für die Digitalisierung im Verein angewiesen. ​ ​ Was digital abgewickelt werden kann Es gibt viele Parameter, welche während gleichermaßen administrativen und digitalen Vorgängen identifiziert werden können. ​ Vereinsdatenverwaltung (Name, Anschrift, Satzung, Gründungsprotokoll, Vereinsregister, ) Mitgliederdatenverwaltung (Vorstände, Mitglieder, Rollenverteilung, ) Externe Daten verwalten(Lieferanten, Behörden, Locations, Veranstalter, ) Kalenderdaten verwalten (Termine, Erinnerungen, Veranstaltungen, Disposition, ) Veranstaltungsdaten verwalten (Sitzungen, Einladungen, Sicherheit, Gema, Seminare, Organisation, Feste, Anwesenheit, ) Dokumentation, Archivierung (Protokollle, Satzungen, Formulare, Verträge, Vereinsordnung, Regulative, ) Versicherungen (Haftpflicht, Rechtsschutz, Abwicklung, ) Finanzen (Buchhaltung, Bankverkehr, Zahlungsverkehr, Rechnungsprüfung, Steuer, Zuwendungen, Budget, Finanzierung, ) Personal (Verträge, Sozialabgaben, HR, ) Marketing (Nachwuchsarbeit, Web, PR, Presse, Social Media, Sponsoring, ) Kommunikation (Community, Messenger, Mobile, ) IT (Datenschutz, isolierte IT, verteilte Schlüssel, Rollen- und Benutzerrechte, Applikationen, Schnittstellen, Cloud, Messenger, ) Geschäftsführung (Verantwortlichkeiten, Regulativ, Subsidiarität, Perzeption, HR, Reputation, )

  • 404 | bdvv | Pro bono

    There’s Nothing Here... We can’t find the page you’re looking for. Check the URL, or head back home. Go Home

  • VereinsExperten | bdvv | Pro bono

    Image by Peggy Anke Fragen Sie einen Experten Berlin Standort des Bundesverbandes deutscher Vereine & Verbände e. V. Image by Peggy Anke 1/5 ​ Vereinsexperten Vereinsarbeit | Dem Zweck zu dienen ​ bdvv-Satzung Vereine werden zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks und dessen Umsetzung gegründet. Alle Vereine beziehen sich auf ihren individuellen Satzungszweck und dessen Ausübung, um ihrem Verein und ihrer Vereinsarbeit die entsprechende Bedeutung beizumessen. ​ ​ Satzung Aufgaben Der bdvv unterstützt seine Mitglieder auf subsidiäre Weise, ihre Vereinsarbeit satzungsgemäß auszuüben und sich der Wichtigkeit ihrer Arbeit in allen Vereinsbelangen gewahr zu sein. Die Reichweite und Wirkung der Ehrenamtstätigkeit geht über die Grenzen eines Vereins hinaus, insofern administrative, finanzielle, steuerliche, vertragliche, gesundheitliche, gesellschaftliche und, ganz aktuell, auch datenschutzrelevante Belange nach außen wirken und öfters kritischer als konstruktiv wahrgenommen werden. Nur wenn diese kommunikativen Mechanismen beherrscht werden, erlangt ein Verein Ansehen und einen Rang in der Gesellschaft. ​ bdvv Vorstand Der bdvv-Vorstand arbeitet gemäß den Statuten des Verbandes und überwacht die Einhaltung der Satzungsvorgaben sowie die Arbeit des Beirates. Der Vorstand des bdvv besteht aus drei von der Mitgliederversammlung gewählten Verbandsmitgliedern und trifft sich zweimal jährlich zur Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung. Er repräsentiert den bdvv in allen öffentlichen Belangen. Alle Vorstandsmitglieder kommunizieren ständig miteinander und stimmen Maßnahmen, Vorhaben, Veranstaltungen, etc. gemeinsam ab. Sie tauschen aktuelle Informationen und Mitgliedsangelegenheiten aus, beraten anstehende Themen und beantworten Mitgliederanfragen. ​ ​ ​ ​ Ehrenpräsident Peter Knuff Peter Knuff betreute als Vorsitzender des Vorstands die Referate Public Affairs, Consulting sowie Arbeit und Personal. ​ Nach 10 Jahren intensiver Vorstands- und Ehrenamtsarbeit stellte er den Vorsitz des bdvv zur Verfügung. Vorsitzender des Vorstandes Digitalisierung, Datenschutz, Umwelt und Nachhaltigkeit. Joost Schloemer Dipl. Ing. ​ Telefon +49 (0)160 960 722 72 E-Mail schloemer@bdvv.de ​ Vorstand Finanzen Datenschutzbeauftragter Vorsorge und Versicherung ​ René Hissler Versicherungsfachmann ​ Telefon: +49 (0)6872 90 08 0 Telefax: +49 (0)6872 90 08 19 E-Mail: hissler@bdvv.de ​ bdvv Beirat Der bdvv-Beirat stärkt dem Vorstand den Rücken und belegt weitere Referate tatkräftig. ​ In der öffentlichen Wahrnehmung nimmt der Verband Position bei Fragen zur Vereinsführung wie z.B. Vereinsrecht, Steuer & Gemeinnützigkeit, DSGVO-Datenschutz, Versicherung, Finanzen, Veranstaltungssicherheit, Medien, Presse, Internet, Sponsoring, Fundraising, Bildung, Umwelt & Nachhaltigkeit sowie Reisen und Freizeit ein. ​ Diese Themen sind mit Experten aus den jeweiligen Fachbereichen besetzt. Die entsprechenden bdvv-Referate sind untereinander stark involviert und nehmen Stellung bei Grundlagenfragen. ​ ​ Ehrenpräsidentschaft Mit einer Ehrenpräsidentschaft werden Mitglieder des bdvv ausgezeichnet, die in allen Belangen ihrer ehrenamtlichen Arbeit als Vorsitzender Außerordentliches geleistet haben.

bottom of page