Ein Vereinsvorstand trägt eine große Verantwortung – nicht nur für die Organisation, sondern auch für die Einhaltung zahlreicher gesetzlicher Vorgaben. Von Buchführung über Datenschutz bis hin zu Arbeitsrecht und Veranstaltungsregelungen gibt es viele Pflichten zu beachten. Wer hier nachlässig ist, riskiert Bußgelder oder sogar persönliche Haftung. Deshalb ist es entscheidend, sich mit den relevanten Gesetzen vertraut zu machen. Die wichtigsten davon sind nachfolgend zusammengefasst.
1. Finanzielle und steuerliche Pflichten
GoBD (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Archivierung)
→ Digitale Aufzeichnungen müssen vollständig, nachvollziehbar und unveränderbar archiviert werden.
KassenSicherungsverordnung (KassenSichV)
→ Elektronische Kassensysteme müssen über eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.
Transparenzregister
→ Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit müssen wirtschaftlich Berechtigte melden.
Zuwendungsbestätigungsverordnung (ZuwendungsbestätV)
→ Spendenquittungen müssen korrekt ausgestellt werden, damit sie steuerlich absetzbar sind.
Geldwäschegesetz (GwG)
→ Hohe Bargeldtransaktionen und Spendenherkunft müssen dokumentiert werden.
Umsatzsteuerpflicht & Kleinunternehmerregelung
→ Vereine mit mehr als 22.000 € Umsatz pro Jahr unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.
2. Datenschutz und Online-Präsenz
DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
→ Schutz personenbezogener Daten von Mitgliedern, Spendern und Kunden.
ePrivacy & TTDSG
→ Vereinswebseiten müssen Cookie-Banner und Datenschutzvorgaben einhalten.
3. Pflichten bei Veranstaltungen und Betrieb von Vereinsheimen
GEMA & Urheberrecht
→ Musiknutzung bei Veranstaltungen oder im Vereinsheim muss lizenziert sein.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
→ Sicherheit von Kassensystemen und Geräten muss durch Prüfungen sichergestellt sein.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
→ Arbeitsplätze in Vereinsheimen oder Veranstaltungsräumen müssen sicher sein (z. B. Fluchtwege).
Preisangabenverordnung (PAngV)
→ Preise für Speisen, Getränke und Dienstleistungen müssen klar ersichtlich sein.
4. Arbeitsrecht und Sozialversicherung
Mindestlohngesetz (MiLoG)
→ Mindestlöhne gelten für Angestellte und Minijobber, aber nicht für Ehrenamtliche.
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
→ Bei regelmäßigen Künstlerhonoraren müssen Sozialabgaben entrichtet werden.
Ein gut geführter Verein benötigt nicht nur Engagement, sondern auch rechtliche Sicherheit. Die gesetzlichen Anforderungen sind vielfältig und sollten nicht unterschätzt werden. Wer sich frühzeitig mit den relevanten Vorschriften befasst, kann finanzielle Risiken und rechtliche Konsequenzen vermeiden. Regelmäßige Schulungen und Beratung helfen dabei, den Überblick zu behalten. So wird der Verein auf eine solide und nachhaltige Grundlage gestellt.
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