✅ Schritt 6: Gemeinnützigkeit beantragen (optional)
Falls euer Verein als gemeinnützig anerkannt werden soll (z. B. für Spendenbescheinigungen), müsst ihr eine Freistellung beim Finanzamt beantragen.
📌 Vorteile der Gemeinnützigkeit:
✔ Steuerliche Vergünstigungen (z. B. keine Körperschaftssteuer)
✔ Spendenbescheinigungen für Unterstützer ausstellen
✔ Zugang zu Fördergeldern & Zuschüssen
💡 Tipp: Die Gemeinnützigkeit kann nur anerkannt werden, wenn die Satzung den Anforderungen der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) entspricht.
📩 Musterformular für die Gemeinnützigkeit erfragen: support@bdvv.de