Vereinsarbeit heißt auch Verantwortung
Vereinsarbeit heißt auch Verantwortung: Registerpflichten im Blick behalten
Der bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv) vernetzt Vereine, Verbände, Vorstände und Fachleute, damit Wissen geteilt und praktische Lösungen entwickelt werden können. In diesem Umfeld ist auch die öffentliche Community-Gruppe von registerhilfe.de zu finden.
Denn Registerpflichten betreffen nicht nur Unternehmen. Auch Vereine sollten ihre Eintragungen regelmäßig prüfen:
Vorstandsänderungen müssen zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet werden.
Satzungsänderungen werden bei einem eingetragenen Verein grundsätzlich erst mit ihrer Eintragung wirksam.
Für eingetragene Vereine werden die Angaben zum Transparenzregister normalerweise automatisch aus dem Vereinsregister übernommen. Das funktioniert jedoch nur zuverlässig, wenn die dort gespeicherten Daten vollständig und aktuell sind. Eine eigene Mitteilung an das Transparenzregister kann beispielsweise erforderlich werden, wenn eine Vorstandsänderung nicht rechtzeitig beim Vereinsregister angemeldet wurde oder besondere wirtschaftlich Berechtigte vorhanden sind.
Steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Gebühr für die Führung des Transparenzregisters befreit werden. Die Gebührenbefreiung ist im Geldwäschegesetz geregelt; teilweise kann sie auch über die Daten des Zuwendungsempfängerregisters berücksichtigt werden.
Unser Praxistipp für Vereinsvorstände:
Prüfen Sie regelmäßig, ob Vorstand, Vertretungsregelung, Satzung und Vereinsanschrift korrekt im Vereinsregister erfasst sind. Kontrollieren Sie außerdem die daraus abgeleitete Eintragung im Transparenzregister. So lassen sich Rückfragen, Unstimmigkeiten und unnötige Verzögerungen frühzeitig vermeiden.
Nützliche Links:
registerhilfe.de unterstützt bei der technischen Vorbereitung und Abwicklung von Registerangelegenheiten. Das Angebot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

