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Vereinsarbeit heißt auch Verantwortung

Vereinsarbeit heißt auch Verantwortung: Registerpflichten im Blick behalten


Der bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv) vernetzt Vereine, Verbände, Vorstände und Fachleute, damit Wissen geteilt und praktische Lösungen entwickelt werden können. In diesem Umfeld ist auch die öffentliche Community-Gruppe von registerhilfe.de zu finden.


Denn Registerpflichten betreffen nicht nur Unternehmen. Auch Vereine sollten ihre Eintragungen regelmäßig prüfen:


  • Vorstandsänderungen müssen zur Eintragung in das Vereinsregister angemeldet werden.

  • Satzungsänderungen werden bei einem eingetragenen Verein grundsätzlich erst mit ihrer Eintragung wirksam.


Für eingetragene Vereine werden die Angaben zum Transparenzregister normalerweise automatisch aus dem Vereinsregister übernommen. Das funktioniert jedoch nur zuverlässig, wenn die dort gespeicherten Daten vollständig und aktuell sind. Eine eigene Mitteilung an das Transparenzregister kann beispielsweise erforderlich werden, wenn eine Vorstandsänderung nicht rechtzeitig beim Vereinsregister angemeldet wurde oder besondere wirtschaftlich Berechtigte vorhanden sind.


Steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Gebühr für die Führung des Transparenzregisters befreit werden. Die Gebührenbefreiung ist im Geldwäschegesetz geregelt; teilweise kann sie auch über die Daten des Zuwendungsempfängerregisters berücksichtigt werden.


Unser Praxistipp für Vereinsvorstände:


Prüfen Sie regelmäßig, ob Vorstand, Vertretungsregelung, Satzung und Vereinsanschrift korrekt im Vereinsregister erfasst sind. Kontrollieren Sie außerdem die daraus abgeleitete Eintragung im Transparenzregister. So lassen sich Rückfragen, Unstimmigkeiten und unnötige Verzögerungen frühzeitig vermeiden.


Nützliche Links:



registerhilfe.de unterstützt bei der technischen Vorbereitung und Abwicklung von Registerangelegenheiten. Das Angebot ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Mehr zur Vereinsstruktur und unseren Grundsätzen findest du hier

Bitte beachten Sie unsere Beitragsordnung, die detaillierte Hinweise zu Mitgliedsbeiträgen und unserem Abonnement-Zahlsystem enthält.

Bitte beachten Sie unsere Mitgliedschaftsbedingungen, die detaillierte Hinweise zur Mitwirkung, zu Mitgliedsbeiträgen und den Bedingungen der Mitgliedschaft enthalten.

Um eine sichere und transparente Nutzung zu gewährleisten, ist es wichtig, dass alle Nutzer diese Bedingungen sorgfältig lesen und einhalten.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Einhaltung unserer Compliance-Richtlinien und Social-Media-Richtlinien für alle Mitglieder verbindlich ist. Bitte machen Sie sich mit diesen vertraut, um ein respektvolles und regelkonformes Miteinander in unserer Community zu gewährleisten.

Der bundesverband deutscher vereine & verbände e. V. (bdvv) schließt sich als juristische Person des öffentlichen Sektors den Maßgaben, ein Hinweisgeberschutzsystem gemäß Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 anzubieten, an.

Nicht nur  wenn es eilt, auch wenn  Rat gebraucht wird oder doch ein Notfall eintritt,  sollen bdvv-Mitglieder nicht alleine gelassen werden.

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