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60 Ergebnisse gefunden für „“

  • DSGVO | Datenschutz im Verein :: bdvv | Berlin

    Datenschutz im Verein Datenschutzmanagement mit System | lizenzkostenlos DSGVO gilt auch für Vereine & Verbände. ​ Rund zwei Mio. Vereine, darunter auch über 600.000 eingeschriebene Vereine, verfügen über kein Datenschutzmanagement und haben keine DSGVO-konforme Datenschutzdokumentation verfasst, so eine Schätzung des bdvv. Gemeint sind gleichermaßen rechtsfähige, aber auch nicht rechtsfähige bzw. nicht eingetragenen Vereine, welche nicht um die Datenschutzverpflichtungen herum kommen. Viele empfinden Datenschutz als lästige Verpflichtung. Und nunmehr ist der Datenschutz auch noch durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gesetzlich neu geregelt worden und birgt so seine Ungewissheiten. Wir betonen hier ausdrücklich, dass wir uns an der vermeintlich drohenden Abmahnhysterie, welche verbunden mit drastischen Strafzahlungen Ängste schürt, nicht beteiligen. Stattdessen bietet der bdvv zusätzlich zur Mitgliedschaft seinen ordentlichen Mitgliedern eine Datenschutzberatung inkl. kostenlose Nutzung einer Datenschutz-App🔗 an. Versäumen Sie nicht, uns auch nach Impressum, Datenschutzerklärung und Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA ) zu fragen. ​ ​ Datenschutz | Compliance für den Verein Datenschutz ist ein unentbehrliches Compliance-, Führungs-, Lenkungs- und Marketinginstrument, auch insofern als Datenschutz über den Daten und der Digitalisierung steht. Die Einsicht, dies zu erkennen und zu nutzen, hilft in letzter Konsequenz auch, zu entscheiden und in Datenschutz zu investieren. Datenschutz signalisiert Verantwortung und Zuverlässigkeit gleichermaßen gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Mitgliedern jeglicher Organisationen und der Öffentlichkeit. Aus diesem Blickwinkel spielen auch die Kosten einen andere Rolle, nämlich nicht als notwendiges Übel, sondern als sinnvollste Investition. ​ ​

  • Veranstaltungssicherheit :: bdvv | Berlin

    Veranstaltungssicherheit We have the know-how you need. Vereine und Veranstaltungen ​ Wegen Umstrukturierung des bdvv-Beirates wurde das Thema Veranstaltungssicherheit federführend nach vereine::de ausgelagert. ​ vereine::de ist ein Gemeinschaftsprojekt des bdvv mit der Firma RIS Web- & Software-Development GmbH & Co. KG in Regensburg wo auch sich auch die neue Geschäftsstelle des bdvv befindet. ​ ​

  • HOTLINE für Krisenmanagement :: bdvv | Berlin

    Image by Kuma Kum Image by Kuma Kum 1/1 Hotline | +49 (0)160 960 722 72 Wenn es eilt, wenn dringend Rat gebraucht wird, wenn ein Notfall eintritt, sollen bdvv-Mitglieder nicht alleine gelassen werden. ​ Nachfolgende Notfallangebote stehen zur Verfügung ​ Corona Krisenmanagement Die aktuelle Corona-Krise stellt die Zivilgesellschaft vor große Heraus-forderungen und setzt der Wirtschaft weltweit zu. Es betrifft auch Vereine & Verbände. ​ ​ Da lohnt sich ein Anruf kontakt@bdvv.de ​ Datenschutz auch im Notfall Ein Datenschutzvorfall ist eingetreten. Ein Auskunftsersuchen eine Datenschutzverletzung eine Abmahnung sorgt für Aufregung und Unsicherheit. ​ ​ Da lohnt sich ein Anruf kontakt@bdvv.de ​ Selbstbestimmung Vorsorgedokumente Eine Krankheit, ein Unfall, eine unvorhergesehene Situation stellt die persönliche Selbstbestimmung in Frage. Wenn keine Vorsorgedoku-mente verfügbar sind, kann hier schnell reagiert werden. ​ Da lohnt sich ein Anruf kontakt@bdvv.de ​

  • Aufgaben & Referate :: bdvv | Berlin

    Team Aufgabe Aufgaben und Referate Team Aufgabe Aufgaben und Referate 1/1 ​ Viele Aufgaben und vor allem ehrenamtliche Tätigkeiten sind für Vereine und die Gesellschaft unerlässlich. Die Abläufe in einem Verein müssen genau so professionell abgewickelt werden, wie im normen Geschäftsleben. Angefangen bei Schreibarbeiten, bei der Mitgliederverwaltung, der Buchhaltung über die Organisation bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit müssen alle Bereiche ihren Stellenwert bekommen und werden meistens von helfenden Händen ehrenamtlich betreut. Der bdvv beobachtet während der täglichen Korrespondenz mit Vereinen, dass in vielen Fällen eine rechtskonforme Vereinsadministration nicht gegeben ist und sich daraus resultierende Bedrohungslagen nicht beherrschbar sind. Sämtliche administrative und organisatorischen Bereiche des Vereinslebens wie Aspekte aus Vereinsrecht, Finanzen, Steuer, Versicherung, Veranstaltungen, Sicherheit, Datenschutz, Kommunikation und vieles mehr werden eklatant vernachlässigt. Der bdvv hilft, die Bedrohungslagen zu erkennen und zu vermeiden. Dazu stehen entsprechende Referate zur Verfügung. ​ ​ Aufgaben und Referate Vereinsarbeit | Bedrohungslagen vermeiden Digitalisierung Der bdvv hat zahlreiche Vereins-modelle beleuchtet. Mit der fortschreitenden Digitalisierung geraten die kleineren Vereine zunehmend unter Druck und sind den Anforderungen der Digitalisierung nicht gewachsen. ​ Versicherung Vereinsvorstände und Verantwortliche in den verschiedensten Institutionen erhalten einen Überblick der gesetzlichen und privaten Absicherung. Arbeitsanleitungen und Checklisten, die das tägliche Vereinsleben erleichtern und auf "sicheren" Boden stellen werden mit den Verantwortlichen erarbeitet. ​ Veranstaltungssicherheit Gerade wenn es um das sichere Durchführen von Veranstaltungen geht, ist oft das nötige Wissen bei den Vereinen dazu nicht vorhanden. Hierin liegt allerdings auch das Risiko für Vereine ​ Umwelt und Energie Energieeffizienz ist auch den bdvv-Experten nicht fremd, zumal Energiekosten in Vereinen maßgeblich vermieden werden könnten. Vereinsrecht Die Satzung ist das Gesetzbuch des Vereins. Die wichtigen und grund-legenden Entscheidungen sollen in ihr klar und verständlich geregelt sein. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt nur einen rechtlichen Rahmen vor, welcher durch den Verein in seiner Satzung ausgefüllt werden muss. Presse & Öffentlichkeit Mit einer gut durchdachten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit können Sie den Bekanntheitsgrad Ihres Vereins erhöhen − das ist wichtig um z.B. Sponsoren und neue Mitglieder zu gewinnen. Deshalb muss auf diesem Gebiet gut geplant und möglichst alles durchdacht werden. ​ ​ Reisen & Freizeit Es ist davon auszugehen, dass ein großer Anteil an Vereinsreisen „schwarz“ durchgeführt wird und somit nicht im Einklang mit der Gesetzeslage und den damit verbundenen Anforderungen an die Umstände der Reise steht. Selbstbestimmung Energieeffizienz ist auch den bdvv-Experten nicht fremd, zumal Energiekosten in Vereinen maßgeblich vermieden werden könnten. Steuern Das Gemeinnützigkeitsrecht ist in der Abgabenordnung geregelt. Es enthält eine Vielzahl von Regelungen, die sich dem steuerlichen Laien nicht immer sofort erschließen, deren Kenntnis für eine geordnete Vereins- und Geschäftsführung aber von großer Bedeutung ist. Fördertöpfe Fehlt es Ihnen an Geld für Ihre vielversprechende Idee? Leider kommt das oft vor. Hier lohnt ein Blick in die vielfältigen Fördertöpfe: Ein großer Anteil von Budgets fließt in Form von Fördergeldern für Projekte. ​ ​ ​ ​ Datenschutzmanagement Im Einklang mit der Datenschutz-grundverordnung (DSGVO) hat der bdvv seine Hausaufgaben gemacht und bietet seinen Mitgliedern ein umfassendes, cloudbasiertes und mandantenfähiges Datenschutz-managementsystem an.

  • Spenden in die Krise | xalinohilft |

    Spenden für die Krise Spenden für die Krise Spenden für die Krise Spenden für die Krise Spenden für die Krise Spenden für die Krise 1/2 Unternehmen finanzieren soziale Projekte, statt Werbung zu schalten. Spenden in der Krise und danach ​ Bares für Deinen Verein Von jedem gekauften Fotoprojekt geht Bares direkt an deinen Verein Bei xalino.de kannst du deinen individuellen Fotokalender oder ein anderes Foto-Produkt in verschiedenen Größen und Formaten digital erstellen und produzieren lassen. Da lohnt sich ein KLICK ​ Kalendershop Wir möchten unseren Beitrag leisten in diesen schwierigen Zeiten! Scheuen Sie nicht, sich bei xalino als Spendenempfänger einzutragen und Ihre eigene Affiliate-URL zu erhalten. ​ Da lohnt sich ein KLICK ​ Mitmachen Machen Sie jetzt Ihren Verein zum Spendenempfänger. ​ Einfach einen Verein, gemeinnützige Organisation oder Kirchengemeinde anmelden und los gehts. ​ ​ Da lohnt sich ein KLICK ​

  • Vereinsrecht :: bdvv.de | Berlin

    Vereinsrecht Wir haben das KowHow. Einführung ​ ​ Die Satzung ist das Gesetzbuch des Vereins. Die wichtigen und grundlegenden Entscheidungen sollen in ihr klar und verständlich geregelt sein. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt nur einen rechtlichen Rahmen vor, welcher durch den Verein in seiner Satzung ausgefüllt werden muss. Darüber hinaus kann der Verein in seiner Satzung auch von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Das heißt, dass bei der Lösung einer Rechtsfrage zunächst in die Satzung geschaut werden muss. Die Satzung sollte nicht mit Detailregelungen „überfrachtet“ werden. Hier bietet es sich eher an, dass „Ordnungen“ (Kassenordnung, Beitragsordnung, Wahlordnung, Geschäftsordnung u. ä.) geschaffen werden, welche das tägliche Vereinsleben einfacher machen. ​ Wichtig ist, dass der Verein keine „Mustersatzung“ blind übernehmen sollte. Gerade die Satzung des Vereins ist wichtig und sollte genau auf die Bedürfnisse des Vereins abgestimmt sein. ​ Ausgehend von den Regelungen des BGB wird zwischen den Mindesterfordernissen an die Vereinssatzung (§ 57 BGB) und einem Sollinhalt der Vereinssatzung (§ 58 BGB) unterschieden. ​ ​ Mindestinhalt einer Satzung Nach § 57 BGB muss die Satzung Regelungen zu ​ dem Zweck des Vereins , dem Namen des Vereins sowie dem Sitz des Vereins ​ Besondere Wichtigkeit kommt hier zunächst dem Zweck des Vereins zu. Dieser sollte klar beschrieben werden. Daneben muss sich aus der Satzung ergeben, wie dieser Zweck erreicht werden soll. ​ Der Zweck ist die Richtschnur des Handelns des Vereins. Verstoßen Beschlüsse der Vereinsorgane (Vorstand und Mitgliederversammlung) gegen den Zweck, sind diese nichtig. ​ Zu beachten ist weiter, dass der Zweck nicht gegen Gesetze verstoßen darf und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein darf (= sog. „Idealverein“), da nur der Idealverein in das Vereinsregister eingetragen werden darf. ​ Der Name des Vereins erfüllt mehrere Funktionen. Der Name hat nicht nur eine Kennzeichnungs- und Ordnungsfunktion, sondern es wird mit ihm auch eine gewisse Werbewirkung verbunden. ​ Bei der Wahl des Namens muss jedoch beachtet werden, dass durch den Namen keine fremden Namensrechte (anderer Vereine oder auch Firmen) verletzt werden. Nach § 57 Abs. 2 BGB soll sich der Name des Vereins von den Namen der an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine deutlich unterscheiden. ​ Der Sitz des Vereins bestimmt sich grundsätzlich nach § 24 BGB, wonach der Sitz der Ort ist, an dem die Verwaltung des Vereins geführt wird. Es steht jedoch dem Verein frei, einen anderen Sitz festzulegen. ​ Darüber hinaus muss sich nach § 57 Abs. 1 BGB aus der Satzung ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll. ​ Aus § 58 BGB ergibt sich der folgende Sollinhalt einer Satzung: ​ Eintritt und Austritt der Mitglieder, Beitragspflichten von Mitgliedern, Vorstandsbildung, Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse. ​ ​ ​ Empfohlene Regelungen in der Satzung Daneben empfiehlt es sich, in der Satzung die folgenden Regelungen zu treffen. ​ Ausschluss aus dem Verein, Vereinsstrafen, Sonstige Beendigungsgründe der Mitgliedschaft, Bestimmung des Geschäftsjahres, Regelungen der Voraussetzung einer Satzungsänderung sowie Veränderung des Vereinszweckes, Einrichtung eines Schiedsgerichtes, Regelungen zum Datenschutz der Mitglieder. Empfehlenswert ist es auch, in der Satzung Regelungen zu treffen, welche den Vorstand (Bestellung, Amtsdauer, Aufgabenbereiche), die Mitgliederversammlung (Stimmrechte u. ä.) zu behandeln, soweit diese nicht in einer gesonderten Vereinsordnung geregelt werden. Vereinsordnungen Für den Verein besteht die Möglichkeit, weitere Regelungen außerhalb der Satzung innerhalb einer Vereinsordnung zu regeln. Voraussetzung ist jedoch, dass in der Satzung eine Ermächtigung zur Schaffung einer Ordnung enthalten ist. Beispiel für eine Satzungsregelung: Der Verein gibt sich (kann sich) zur Regelung der vereinsinternen Abläufe Vereinsordnungen (geben). Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung. Für den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen ist die Mitgliederversammlung (der Vorstand) zuständig. Ein Vorteil, welcher sich bei einer Ordnung bietet, ist, dass diese einfacher geändert oder angepasst werden kann, da diese oft nicht denselben Verfahrensvorschriften unterworfen ist, welche bei einer Satzungsänderung bestehen. Auch entfällt die Eintragung in das Vereinsregister. Es muss beachtet werden, dass die Regelungen der Vereinsordnung nicht gegen die Satzung verstoßen dürfen. Auch darf eine Vereinsordnung keine „Grundsatzentscheidungen“ treffen, da solche entweder einem Beschluss der Mitgliederversammlung oder gar einer Satzungsregelung vorbehalten sind. Die Ordnung kann –soweit sie sich an Mitglieder richtet- jedoch nur dann Wirksamkeit entfalten, wenn sie den Mitgliedern zuvor auch bekanntgegeben wurde. Eine Geschäftsordnung (beispielsweise für den Vorstand) regelt nur den Geschäftsgang des einzelnen Vereinsorgans und kann auch ohne ausdrückliche Satzungsermächtigung geschaffen werden. ​ ​

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