Schutzkonzepte
Bedrohungslagen vermeiden
Neue Herausforderungen für Vereine
Datenschutz | IT-Sicherheit | Hinweisgeberschutz | Rechtliche Vorsorge | Einbruchschutz | Infektionsschutz
Infektionsschutz
Hygiene ist ist eine zentrale Vorgabe zur Erhaltung von Gesundheit und Arbeitskraft.
Zwei wesentliche Aspekte machen Hygiene aus: Wirkung und Nachhaltigkeit
Betrachtet man den Infektionsschutz für sich allein, gibt es wirksame Verhaltensweisen und Mittel zur Verhinderung vor Keimübertragung und Infektionen.
Diese klassichen Maßnahmen, wie etwa Wisch- oder Desinfektion von Oberflächen sowie Abstandhalten und Händewaschen sind temporäre und kostenintensive Maßnahmen und müssen ständig beachtet und wiederholt werden und entbehren jeder Nachhaltigkeit.
Einbruchschutz
Mit innovativer und disruptiver Technologie nachhaltig gegen Einbruch absichern.
Einbruchsicherheit in geschlossenen Gebäuden wird immer wichtiger angesichts der Zunahme von Einbrüchen, Überfällen, Diebstahl, Verwüstungen, etc..
Insofern versäumen Sie nicht, Ihre räumliche Umgebung zu Hause, im Unternehmen, in Geschäftsräumen sowie in Freizeiteinrichtungen, Camper oder Caravans vor Einbruch zu schützen.
Datenschutz
Der bdvv macht hier den ersten Schritt und bietet seinen aktiven Mitgliedern Datenschutzmanagement inkl. unentgeltlicher Nutzung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) an.
Das ehrgeizige Datenschutzvorhaben wird vorerst durch den bdvv finanziert und durch ehrenamtliche Mitwirkung vorangetrieben.
Rechtliche Vorsorge
Rund 90 Prozent der Menschen haben keine Vollmachten und riskieren ihre Selbstbestimmung für den Fall der Fälle.
Experten des bdvv raten dringend zum Erhalt der Selbstbestimmung mit Vollmachten und Verfügungen. In Zeiten der Unsicherheit und zunehmender Bedrohungslagen durch freiwillige oder unfreiwillige Auszeiten ist Vorsorge im Sinne der Selbstbestimmung obligatorisch.
Hinweisgeberschutz
Hinweisgeber-Fallmanagement | effizient und richtlinien-konform
Folgen Sie unserem Rat und entscheiden Sie alsbald, ein Hinweisgeberschutzsystem zu etablieren.
Versichern Sie sich der Mitwirkung eines externen Beraters oder einer Ombudsperson mit langjähriger Führungs- oder Compliance-Erfahrung in klein- und mittelständigen Unternehmen sowie verbundenen Unternehmen oder Konzernen.
Bedrohungslagen entwickeln und offenbaren sich hinter den Kulissen. Und genau an dieser Stelle sollten Hinweisgeber einen geeigneten Spielraum mit Regeln und Verfahrensweisen finden, um repressionsfrei auf Bedrohungslagen hinzuweisen zu können.