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Versicherung für Vereine

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Unfallversicherung im Ehrenamt – Wer ist geschützt?

Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar für das gesellschaftliche Miteinander. Doch viele Engagierte fragen sich: Bin ich während meiner ehrenamtlichen Tätigkeit unfallversichert? Tatsächlich sind viele ehrenamtlich Tätige durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.


1. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche


Ehrenamtliche, die im Auftrag oder mit Zustimmung einer öffentlichen Einrichtung tätig sind, unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu zählen unter anderem:

Elternbeiräte in SchulenSchöffen an GerichtenWahlhelfer und kommunale MandatsträgerEhrenamtliche in Vereinen und Verbänden, die mit Kommunen kooperieren

🔹 Voraussetzung: Die Tätigkeit muss unentgeltlich sein und darf nicht im Rahmen eines regulären Arbeitsverhältnisses erfolgen.


2. Unfallversicherungsschutz in Vereinen und Verbänden


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Datenschutz & Cyber-Versicherung – Schutz vor digitalen Risiken

Vereine verwalten zunehmend sensible Daten von Mitgliedern und Sponsoren. Ein Datenschutzverstoß oder ein Hackerangriff kann schwerwiegende Folgen haben. Eine Cyber-Versicherung schützt vor finanziellen Schäden durch Datenlecks, Hackerangriffe und Cyber-Erpressung.

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Veranstaltungsversicherung – Absicherung für Events

Ob Sportfest, Konzert oder Messe – Veranstaltungen bergen Risiken. Die Veranstaltungsversicherung deckt Schäden durch Unfälle, Ausfälle oder Wetterereignisse ab. Manche Policen schließen auch Ausfallkosten ein, falls ein Event kurzfristig abgesagt werden muss.

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