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Gründung und Satzung den Legitimationskern eines Vereins: Aus einer Gründungsversammlung heraus entsteht per Beschluss eine verbindliche Satzung, die als „Organigramm in Paragrafen“ Struktur, Zweck und Entscheidungswege codiert. Notarielle Beglaubigung und Eintragung ins Vereinsregister verleihen diesem Normengerüst Rechtsfähigkeit. Jede spätere Satzungsänderung fungiert als Anpassungsmodul – nur mit qualifizierter Mitgliedermehrheit beschlossen, erneut beurkundet und registriert, aktualisiert sie den rechtlichen Rahmen an neue Ziele oder Anforderungen. So bleibt der Verein zugleich identitätsstiftend verankert und flexibel steuerbar.
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