bundesverband deutscher vereine & verbände e.V.        

 

 

formular ehrenamtspauschale

Der neue Freibetrag (500 €uro) wurde vom Gesetzgeber in §3 Nummer 26a des   Einkommensteuergesetz (EstG), in dem die steuerfreien Einnahmen schon bislang geregelt waren, verankert. 

Darin heißt es konkret: Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten in gemeinnützigen oder mildtätigen beziehungsweise kirchlichen Vereinen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind bis zur Höhe von insgesamt 500 €uro pro Jahr von der Steuer befreit.

25 Zwecke die als gemeinnützig anerkannt sind 

  • von Wissenschaft und Forschung
  • der Religion 
  • des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere der Bekämpfung von Seuchen und seuchenähnlichen Krankheiten, auch durch Krankenhäuser, und von Tierseuchen
  • der Jugend- und Altenhilfe
  • von Kunst und Kultur 
  • des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • der Erziehung, Volks- Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
  • des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und Ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
  • der Hilfe für politisch, rassisch oder religiösen Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens Verfolgter, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste
  • der Rettung aus Lebensgefahr
  • des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung 
  • internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
  • des Tierschutzes 
  • der Entwicklungszusammenarbeit
  • von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
  • der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene
  • der Gleichberechtigung von Frauen und Männer
  • des Schutzes von Ehe und Familie
  • der Kriminalprävention
  • des Sports (Schach gilt als Sport)
  • der Heimatpflege und Heimatkunde
  • der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports
  • des demokratischen Staatswesens
  • des bürgerschaftlichen Engagements, wenn es sich auf gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke beschränkt

Es gibt noch keine offiziellen Vorgaben der Finanzverwaltungen, wie eine Bescheinigung auszusehen hat. Der bdvv hat ein Muster entworfen, welches Sie sich als bdvv-Mitglied kostenfrei runterladen können.

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