formular ehrenamtspauschale
Der neue Freibetrag (500 €uro) wurde vom Gesetzgeber in §3
Nummer 26a des Einkommensteuergesetz (EstG), in dem die steuerfreien
Einnahmen schon bislang geregelt waren, verankert.
Darin heißt es konkret: Einnahmen aus nebenberuflichen
Tätigkeiten in gemeinnützigen oder mildtätigen beziehungsweise kirchlichen
Vereinen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind bis zur Höhe
von insgesamt 500 €uro pro Jahr von der Steuer befreit.
25 Zwecke die als gemeinnützig anerkannt sind
- von Wissenschaft und Forschung
- der Religion
- des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere der Bekämpfung von
Seuchen und seuchenähnlichen Krankheiten, auch durch Krankenhäuser, und von
Tierseuchen
- der Jugend- und Altenhilfe
- von Kunst und Kultur
- des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- der Erziehung, Volks- Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
- des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
- des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten
Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und Ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
- der Hilfe für politisch, rassisch oder religiösen Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte
und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens
Verfolgter, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für
Vermisste
- der Rettung aus Lebensgefahr
- des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
Unfallverhütung
- internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens
- des Tierschutzes
- der Entwicklungszusammenarbeit
- von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
- der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene
- der Gleichberechtigung von Frauen und Männer
- des Schutzes von Ehe und Familie
- der Kriminalprävention
- des Sports (Schach gilt als Sport)
- der Heimatpflege und Heimatkunde
- der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen
Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der
Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und
des Hundesports
- des demokratischen Staatswesens
- des bürgerschaftlichen Engagements, wenn es sich auf gemeinnützige,
mildtätige oder kirchliche Zwecke beschränkt
Es gibt noch keine offiziellen Vorgaben der Finanzverwaltungen, wie eine
Bescheinigung auszusehen hat. Der bdvv hat ein Muster entworfen, welches Sie
sich als bdvv-Mitglied kostenfrei runterladen können.