bundesverband deutscher vereine & verbände e.V.        

 

 

sponsoring von sportvereinen ist steuerpflichtig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 7. November 2007 I R 42/06
entschieden, dass Sponsorengelder, die ein gemeinnütziger Sportverein erhält,
körperschaftsteuerpflichtig sind, wenn der Verein dem Sponsor im Gegenzug das
Recht einräumt, in der Vereinszeitung Werbeanzeigen zu schalten, einschlägige
sponsorbezogene Themen darzustellen und bei Vereinsveranstaltungen die
Vereinsmitglieder über diese Themen zu informieren. Zugleich sind die
Gegenleistungen mit dem regulären und nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
von nur 7 % zu versteuern.

Ein gemeinnütziger Sportverein ist grundsätzlich von der Körperschaftsteuer
befreit; seine Umsätze werden ermäßigt besteuert. Mit seinen wirtschaftlichen
Betätigungen unterhält der Verein aber einen Geschäftsbetrieb, dem kein
Steuervorteil zusteht. Um einen solchen Geschäftsbetrieb handelt es sich nach
Auffassung des BFH, wenn der Verein von dritter Seite Zuwendungen zur
Förderung des Sports erhält und wenn er hierfür eine wirtschaftliche
Gegenleistung erbringt.

Konkret ging es um einen Schützenverein, der durch eine Versicherung
gesponsert wurde. Im Gegenzug durfte die Versicherung in der
Sportschützenzeitung werben. Die Entscheidung des BFH geht in ihrer Bedeutung
aber weit über diesen Einzelfall hinaus. Sie betrifft insbesondere das immer
beliebter werdende sog. Verwaltungssponsoring, bei dem der Sponsor einer
öffentlichen Einrichtung Geld- oder Sachleistungen zur Verfügung stellt,
beispielsweise einer Schule Geld für den Bau einer Turnhalle oder der Polizei
für neue Uniformen. Wechselseitig macht die öffentliche Einrichtung auf den
Sponsor und dessen Förderung aufmerksam und ermöglicht dem Sponsor
Werbemaßnahmen.

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