Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister in erster Lesung
beraten.
Im Bereich der Register sind die Weichen schon lange in Richtung
des elektronischen Rechtsverkehrs gestellt. Eine ganze Reihe von Registern ist
bereits auf elektronischen Betrieb umgestellt. Auch viele Vereinsregister werden
in den Ländern bereits elektronisch geführt. Jetzt wollen wir die
Voraussetzungen schaffen, damit darüber hinaus alle Anmeldungen zum
Vereinsregister elektronisch erfolgen können. Dabei ist mir wichtig, dass die
elektronische Anmeldung nicht zur Pflicht, sondern zur zusätzlichen Möglichkeit
wird. So kann jeder Verein selbst entscheiden, welche Form der Anmeldung für ihn
die einfachste ist" erläutert Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister
Mit dem Gesetzentwurf werden die bundesrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die Länder für alle Anmeldungen zum Vereinsregister - von der Erstanmeldung bis zur Anmeldung der Beendigung eines Vereins - auch elektronische Anmeldungen zulassen können. Anders als bei den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern sollen allerdings beim Vereinsregister weiterhin alle Anmeldungen auch in Papierform möglich sein. Neben den Vorschriften zur elektronischen Anmeldung enthält der Entwurf weitere registerrechtliche Änderungen. Zudem werden einige überholte Vorschriften aus dem Vereinsrecht aufgehoben, andere an die fortentwickelte Rechtspraxis angepasst.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz