bundesverband deutscher vereine & verbände e.V.        

 

 

Haftungsrisiken - Vereinsfahrten

Wir wissen aufgrund jahrelanger Erfahrungen um die Bedürfnisse der Vereinsgruppen und wissen, worauf es ankommt. Es gibt zahlreiche Organisatoren in Vereinen, die ihre Reisen vereinsintern und ohne die Kooperation mit einem auf diesem Gebiet spezialisierten Reiseveranstalter organisieren. Dies gilt freilich nicht nur für eine Vereinsreise, sondern analog für eine Rundreise, Bildungsreise, Jugendreise, Studienreise oder Schulfahrt. Reisen also, die man gemeinhin als Gruppenreisen bezeichnet.

Hierbei ist den gemeinnützigen Organisationen oftmals nicht bewusst, dass ihre Tätigkeit als Reiseveranstalter interpretiert wird und gesetzlich klar geregelt ist (vgl. Reisevertragsrecht, §651a ff BGB). Viele solcher Veranstalter setzen sich großen Haftungsrisiken aus und riskieren Bußgelder bis hin  zum Verlust der Gemeinnützigkeit.

Verein als Reiseveranstalter

Wussten Sie:

  • dass es sich  bei einer Teilnahme von Nicht-Vereinsmitgliedern (Freunde, Bekannte, Ehefrau usw.) an einer Vereinsreise bereits um eine klassische Pauschalreise handelt, die nach dem deutschen Reisevertragsrecht behandelt wird?
  • dass, wenn die Reise nicht dem Satzungszweck entspricht (weil z.B. Stadtrundfahrten oder Veranstaltungen enthalten sind), Ihnen eine gewerbliche Tätigkeit vorgeworfen und die Steuerbegünstigung des Vereins verloren gehen kann?
  • dass der Reisepreis  bei einer selbst organisierten Reise erst nach Abschluss der Reise den Reiseteilnehmern abverlangt werden darf?

Sie sehen also, wie schnell Sie selbst zum Reiseveranstalter werden, ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass Sie dazu verpflichtet sind, eine Insolvenzversicherung zugunsten der Teilnehmer abzuschließen und den sog. Sicherungsschein den Reiseteilnehmern auszuhändigen haben. 

Kommentar bdvv:

Es ist davon auszugehen, dass ein großer Anteil an Vereinsreisen „schwarz“ durchgeführt wird und somit nicht im Einklang mit der Gesetzeslage und den damit verbundenen Anforderungen an die Umstände der Reise steht. Es ist zu vermuten, dass dabei viele Organisatoren nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig handeln und dabei unvorhergesehene rechtliche Konsequenzen riskieren. Vereinsmitglied in einem der ca. 600.000 Vereine in Deutschland sollten also darauf achten, dass Sie entweder einen Reisepreissicherungsschein von Ihrem Vereinsorganisator erhalten oder aber erst nach Beendigung der Reise bezahlen.

Ihr Vorteil in der Kooperation mit einem Reiseveranstalter ist die enorme Entlastung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Da der Gesetzgeber nur einen ganz kleinen Spielraum für eigenveranstaltete Reisen lässt, ist ein zuverlässiger Partner an Ihrer Seite in der Vorbereitung heutzutage wichtiger denn je. Statt „Schwarzfahrer mit Haftungsrisiken“ werden Sie zum „Kunden mit Full-Service-Paket“  – zu Ihrem Nutzen und des gesamten Vereins Ablauf der Reise.

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