bundesverband deutscher vereine & verbände e.V.        

 

 

fundraising

Die Zielsetzung im Folgenden soll sein, dafür zu sensibilisieren, dass die Zielperson letztlich ausschlaggebend für die jeweilig unterschiedliche Ansprache bei den Akquisitionsbemühungen ist.

Jeder potentielle Geldgeber will bereits in der Ansprache, ja in der ersten Kontaktaufnahme eine Entsprechung seiner individuellen Fördermotivationen erfahren.

Die Aufgaben und Ziele des Vereins sind natürlich konstant, gleichwohl gilt es, den „Nerv“ des Angesprochenen zu treffen.

Finanzquellen in der Ansprache

Die folgende Übersicht will hierüber erste Informationen geben:

Die jeweiligen Steuervorteile sind grundsätzlich Teil der Akquisition (Erbschaftssteuer, Steuerliche Geltendmachung von Spende und Treuhandstiftung).

Ziel

Instrument

Argument

Privatperson

Spende

  • Zwecke des Vereins allgemein
  • Zeitnaher Mitteleinsatz u. somit schnelle „Erfolge“ von Förderung
  • Spendenabzug
  • Konkrete Förderobjekte als „Köder“ für freie Mittel oder für
  • Zweckgebundene Spende

Privatperson

Treuhandstiftung –
Verein als Treuhänder

  • Dauerhaftigkeit / Erhalt des Eingebrachten
  • Kann u.U. mit dem Namen des Zustifters verbunden werden
  • Führt zur Erhöhung der Erträge aus Vermögensanlage und hilftso die laufenden Projekte zu unterstützen
  • Sichert dauerhaft die Förderaktivität der NPO (Arbeitsplätze)
  • Kompensiert inflationäre Wertverluste des Stiftungsvermögens
  • Eigene Stiftung mit eigenem Namen
  • Eigene Förderpolitik im Rahmen der Vorgaben des Treuhänders
  • Stiftung ohne Kontrolle durch Stiftungsaufsicht (weniger Staat)
  • Mitwirkung der Stifter in eigenem Vorstand
  • Förderungen mit eigenem Namen versehen
  • Nutzung der Bekanntheit – Reputation des Treuhänders

Unternehmen

Spende

  • Siehe oben
  • Nennung des Unternehmens „mit freundlicher Unterstützung
  • der XY GmbH“
  • Zielgruppen-Relevanz für das Unternehmen herausstellen
  • Redaktionelle Berichterstattung über gemeinnütziges
  • Engagement möglich
  • Dadurch Zielgruppenerweiterung

Andere Gemeinnützige (Vereine, Stiftungen, gGmbH)

Spende
– zweckgebunden –
gemeinsame
Förderung

  • Kongruenz von Aufgaben und Zielen
  • Erhöhte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit
  • durch erweiterte Förderung
  • durch höheres Finanzvolumen
  • durch gemeinsame Förderung erhöhte Glaubwürdigkeit hinsichtlich Ernsthaftigkeit der Zweckverfolgung
  • Synergien durch Nutzung der Bekanntheit des Kooperationspartners

Öffentliche Mittel

Spende

  • Kongruenz von öffentlicher Förderzwecksetzung
  • und Zwecksetzung NPO

 

Bußgelder (nicht
bescheinigungsfähig)

  • Regionalbezug nutzen
  • Präsident des Oberlandesgerichts

In der Ansprache gilt es, dem Adressaten die unterschiedlichen Möglichkeiten darzustellen, den „Spendertyp“ herauszufinden und die ideale Lösung vorzuschlagen.

Für Ihre speziellen Fragen benutzen Sie bitte das Kontaktformular  oder wenden Sie sich direkt an den Referatsleiter ´Fundraising´ .

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