1. VERBANDAm 1. Oktober 2011 war es wieder soweit: Die halbjährliche Vorstands- und Beiratssitzung des bdvv fand im idyllischen Nepthen in Westfalen statt. Vorstand, Beirat und Mitglieder trafen sich zu ungestörten Sitzungen. Hilfreich hierzu war sicher auch die Tatsache, dass an diesem Wochenende am Tagungsort kein Handyempfang möglich war. Vorstand Peter Knuff hat ausschließlich Gutes zu berichten. So werden derzeit einige Projekte initiiert, die wir unseren Mitgliedern im nächsten Newsletter Anfang des kommenden Jahres 2012 genauer vorstellen werden. Insgesamt zeigt sich der Vorstand mit der Entwicklung des Verbandes äußerst zufrieden. Die Wahrnehmung des bdvv wird im In- und Ausland immer größer und bedeutsamer. Vorstand und Beirat arbeiten fleißig daran, dass sich diese Entwicklung in der Zukunft so erfreulich weiterentwickelt. Auch der Termin für die nächste Mitgliederversammlung konnte festgesetzt werden und ist nunmehr für den 10.03.2012 eingeplant. Tagungsort ist wieder Berlin. Alle Verbandsmitglieder sind herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen. 2. MITHILFEDurchführung der wissenschaftlichen Untersuchung „Organisationen heute – zwischen eigenen Aufgaben und ökonomischen Herausforderungen“ Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) führt derzeit eine umfangreiche Organisationsbefragung durch, die sich speziell an Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und gemeinnützige GmbHs richtet. Die Erhebung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Sozialforschungsinstitut USUMA, welches innerhalb der nächsten Wochen ca. 11.000 Organisationen einen Fragebogen zusenden wird. Schwerpunkte der Untersuchung sind Veränderungen in der Struktur und Arbeitsweise, die Situation in den Beschäftigungsverhältnissen und im ehrenamtlichen Engagement sowie die Einbindung von Jugendlichen in die Organisationen. Es werden aktuelle Fragen, Probleme und Entwicklungs-tendenzen aus dem Feld der Organisationen aufgegriffen und ein starker Bezug zur alltäglichen Arbeits-praxis hergestellt. Im Ergebnis der Analyse werden eine genaue Darstellung der Situation der Organisationen sowie Schlussfolgerungen für die Gestaltung besserer Bedingungen ihrer künftigen Arbeit vorliegen. Den teilnehmenden Organisationen wird nach Abschluss der Untersuchung auf Wunsch eine Zusammen-fassung der Ergebnisse zugestellt. Die am Wissenschaftszentrum mit der Untersuchung befassten WissenschaftlerInnen bitten herzlich um die Mithilfe der angeschriebenen Organisationen. Ansprechpartner: Dr. sc. Eckhard Priller 3. VEREINSREISEN UND FREIZEITNur noch sechs Wochen, dann steht das Weihnachtsfest vor der Tür. Die Zeit um die Jahreswende nehmen viele Vereinsmitglieder wahr, um einmal auszuspannen und einen wohlverdienten Urlaub zu machen. Allein, oder aber auch im Kreise der Vereins- und Verbandskollegen. Bei der Planung für diese kostbare Zeit können Verbände und Vereine durchaus schon einmal den Überblick verlieren, denn es gibt eine fast unüberschaubare Vielzahl an Anbietern. Unser Experte Hartmut Sagehorn, der das bdvv-Referat „Vereinsreisen und Freizeit“ leitet, bietet hierzu folgenden Tipp: Reiseplanung für Verbände und Vereine Der bdvv hat sich einmal auf die Suche gemacht und empfiehlt als Tipp des Monats die Seiten vonwww.1000urlaubsideen.de/. Das Portal schafft einen hervorragenden Überblick und befasst sich ausführlich mit Informationen zu folgenden Themen: Bildungsreisen, Familienreisen, Fernreisen, Freizeit & Events, Gruppenreisen, Individualreisen, Jugendreisen, Kultur- und Genussreisen, Radreisen, Wandern & Natur, Rundreisen, Schiffsreisen / Kreuzfahrten, Seniorenreisen, Sightseeing, Singlereisen, Sport- und Aktivreisen, Städtereisen, Unterkünfte, Vereinsreisen, Wellness & Erholen, Wintersport. Dipl- Oec. Hartmut Sagehorn hilft gerne bei der
Planung im Verband oder Verein und kümmert sich! 4. RECHTRechtsanwalt Michael Röcken aus Bonn (www.ra-roecken.de), Beiratsmitglied und Leiter des bdvv Ressorts „Recht“, möchte Sie auch heute wieder über zwei aktuelle und interessante Entwicklungen im Vereinsrecht informieren. 1. Zweckänderung des Vereins Auch für einen Verein kann sich die Erforderlichkeit einer Zweckänderung ergeben. Wenn beispielsweise die Mitgliederstruktur oder die verfolgten Interessen sich geändert haben. Als problematisch kann sich jedoch eine Zweckänderung erweisen, wenn bei der Satzungserstellung nicht für diesen Fall vorgesorgt wurde, wie eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München v. 21.06.2011 (31 Wx 168/11) zeigt. Grundsätzlich ist nach § 33 BGB für eine Änderung des Zweckes des Vereins eine Zustimmung aller Mitglieder des Vereins erforderlich. Die Zustimmung der auf einer Mitgliederversammlung nicht erschienen Mitglieder muss schriftlich erfolgen. Diese Einstimmigkeit gilt jedoch nur, wenn die Satzung keine abweichende Regelung getroffen hat. Dies ist leider in den seltensten Fällen gegeben. Auch eine Änderung der Satzung dahingehend, dass für eine Satzungsänderung eine geringere Mehrheit ausreichend ist, bedarf wiederum der Einstimmigkeit, da ansonsten der Schutzzweck des § 33 BGB leerliefe, so dass OLG München in seiner Entscheidung. Als Praxistipp kann hier nur bei Neugründungen geraten werden, dass die Satzung auch den Fall der Zweckänderung berücksichtigt. 2. Namensrecht der Vereine I „Verband“ Erfreuliche Entscheidungen kamen aus Frankfurt am Main. Das dortige OLG hat in zwei Entscheidungen v. 03.05.2011 (20 W 525/10 und 20 W 533/10) klar gemacht, dass auch kleinere Vereine sich „Verband für…“ nennen dürfen. Den Entscheidungen lagen zwei Zurückweisungen von Registergerichten zugrunde, in welchen den antragstellenden Vereinen verweigert wurde, sich „Verband für…“ bzw. „Europäischer Fachverband…“ zu nennen. Das Registergericht war der Auffassung, dass der Namensbestandteil „Verband“ nur zulässig sei, wenn der Verein über eine größere Zahl von natürlichen Personen als Mitglieder (nicht unter 500) verfüge oder aber es sich um eine Vereinigung handele, die unabhängig von der Zahl der Mitglieder, mindestens auf Landesebene-, regelmäßig jedoch auf Bundesebene die gemeinsamen Interessen der Mitglieder gegen-über der Öffentlichkeit vertreten würde oder die gemeinsamen Interessen fördere, wobei die Mitglied-schaft vornehmlich auf juristische Personen beschränkt sei. Der antragstellende Verein verfügte zum Zeitpunkt der Eintragung lediglich über sieben Mitglieder. Das OLG Frankfurt ist dem entgegengetreten und hat dem Verein das Recht zugesprochen, den Namens-bestandteil „Verband“ zu führen. Einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot sah es hier als nicht gegeben an. Beide Entscheidungen werden in einer der nächsten Ausgaben der ZstV (www.zstv.nomos.de) ausführlich besprochen. 3. Namensrecht der Vereine II „Jahreszahl“ Eine weitere Entscheidung befasste sich mit dem Namensrecht und dem Irreführungsverbot. Das OLG Brandenburg (Beschl. v. 25.02.2011, 7 Wx 26/10) gab dem Registergericht Recht, welches einem Verein die Eintragung einer Namensänderung verweigert hatte. Der Verein, welcher 1992 gegründet worden war, wollte sich fortan Verein … 1921 e. V. nennen. Dem ist das Gericht entgegengetreten, da die Öffentlichkeit bei einer Jahreszahl im Vereinsnamen davon ausgeht, dass der Verein in dem Jahr tatsächlich gegründet worden sei und seither ununterbrochen bestanden habe. Der Verein hatte hier zusätzlich angeführt, dass er Nachfolger eines im Jahr 1921 gegründeten Vereins war. Dieser Nachweis konnte durch ihn jedoch nicht im erforderlichen Maße geführt werden. Auch diese Entscheidung wird in einer der nächsten Ausgaben der ZStV (www.zstv.nomos.de) ausführlich besprochen. 5. VEREINE STELLEN SICH VORUnter dem Motto „Wir sind der bdvv" stellen sich Mitglieder des bdvv vor. Regina Radke-Lottermann, Beiratsmitglied und Leiterin des Referats Öffentlichkeitsarbeit freut sich über die Vorstellung eines weiteren Mitgliedsvereins: Deutsche Lebensbrücke e.V. Der Verein befasst sich seit ihrer Gründung im Jahre 1989 mit dem Ziel, armen und kranken Menschen in Not zu helfen. Die Projekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Dabei wird großen Wert darauf gelegt, stets mit den vor Ort ansässigen Organisationen zusammen zu arbeiten. Zum Beitrag: Die Deutsche Lebensbrücke e.V. stellt sich vor Wenn auch Ihr Verein in Kürze auf unserer Webseite präsentiert werden soll, senden Sie die Vorstellung Ihres Vereins bitte als .doc-Datei zur weiteren Bearbeitung an radke@bdvv.de. 6. AKTUELLE THEMENDer bdvv widmet sich immer wieder brisanten Themen. Sie möchten ein solches Thema vorschlagen, das Ihnen wichtig ist? Dann freuen wir uns über Ihren Vorschlag an: pidun@bdvv.de. Sobald wir Ihre Nachricht erhalten, setzen wir uns so rasch wie möglich mit Ihnen in Verbindung. 7. SPENDENAlle Vorstands- und Beiratsmitglieder des bdvv arbeiten ehrenamtlich. Dennoch fallen Kosten an. Z.B. Telefon, Reise- und Bürokosten etc.. Da der bdvv unabhängig von jeglichen Geldgebern ist, finanziert sich der bdvv nur von Mitgliedsbeiträgen und Spenden. In Zusammenarbeit mit der Bank für Sozialwirt-schaft hat der bdvv ein Online-Formular zur Verfügung gestellt, über welches per Lastschrift Spenden zu Gunsten des bdvv eingetragen werden können. Wir danken schon jetzt für Ihre freundliche Unter-stützung! Zum Spendenformular auf der bdvv-Webseite Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch eine Spendenquittung. 8. HINWEISWeitere nützliche Tipps, aktuelle Gesetze, Hinweise zu Steuern und Neuigkeiten rund um das Verbands- und Vereinswesen erhalten Sie in der nächsten Newsletter-Ausgabe. Zwischenzeitlich stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Leiter der Referate des bdvv als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Kontakt-adresse der jeweiligen Ressorts entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf unserer Verbands-Webseite. Das Team des bdvv wünscht Ihnen schon jetzt eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein gesundes und glückliches Jahr 2012! 9. IMPRESSUMbundesverband deutscher vereine & verbände e.V. (bdvv) Ursula Pidun /
Pressesprecherin
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