bundesverband deutscher vereine & verbände e.V.        

 

 

bdvv newsletter 21 / 06-07-2011

Berlin, 06. Juli 2011

Inhalt

  1. VERBAND
  2. SPENDEN
  3. PERSONAL
  4. KOMMUNIKATION
  5. RECHT
  6. VEREINSREISEN
  7. FORTBILDUNG
  8. VEREINE STELLEN SICH VOR
  9. HINWEIS
  10. IMPRESSUM

 

1. VERBAND

Am 4. Juni 2011 hat in Berlin die alljährliche Mitgliederversammlung stattgefunden. Vorstand Peter Knuff berichtet hierzu: 

Auf der Mitgliederversammlung Anfang Juni in Berlin wurde der Geschäftsbericht für das Jahr vorgelegt und besprochen. Die Finanzen des bdvv sind ausgeglichen. Es wird festgestellt, dass sich der bdvv immer mehr als Informationsquelle für die nationale und internationale Presse etabliert.

Besonderes Highlight war unter anderem der Besuch von Prof. Ishida von der Mie Universität, Japan, der sich beim bdvv über das Vereinswesen in Deutschland informierte. Hier zeigt sich, dass der bdvv auch International als Ansprechpartner gefragt ist. Auch die Mitherausgeberschaft des bdvv, bei der (ZStV) Zeitschrift für Stiftungen und Vereinswesen zählt dazu. Hier hat der bdvv seine Satzungsgemäßen Vereinszweck erfüllt, nämlich: „Förderung wissenschaftlicher Vorhaben im Bereich des Vereinswesens" und" Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das deutsche Vereinswesen und dessen Rahmenbedingungen."

Weiterhin freut sich der bundesverband deutscher vereine & verbände e.V. über drei neue Experten, die sich erfolgreich zur Wahl als Beirat zur Verfügung gestellt haben. Hierzu zählen Regina Radke-Lottermann, Ulrich Goetze und Muhammed H. Inam. Eine ausführliche Vorstellung unserer neuen Mitarbeiter erhalten Sie unter Punkt 3 (Personal) des heutigen Newsletters.

2. SPENDEN

Alle Vorstands- und Beiratsmitglieder des bdvv arbeiten ehrenamtlich. Dennoch fallen Kosten an. Z.B. Telefon, Reise- und Bürokosten etc. Da der bdvv unabhängig von jeglichen Geldgebern ist, finanziert sich der bdvv nur von Mitgliedsbeiträgen und Spenden. In Zusammenarbeit mit der Bank für Sozialwirtschaft hat der bdvv ein Online-Formular zur Verfügung gestellt, über welches per Lastschrift Spenden zu Gunsten des bdvv eingetragen werden können. Wir danken schon jetzt für Ihre freundliche Unterstützung!

Zum Spendenformular auf der bdvv-Webseite

Zur bdvv-Spendenseite bei der Bank für Sozialwirtschaft

Direkt zum Spendenformular

Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch eine Spendenquittung.

3. PERSONAL

Der bdvv freut sich über drei neue Mitstreiter in unserer Expertenrunde. Regina Radke-Lottermann wird sich künftig für die Öffentlichkeitsarbeit unseres Verbandes einsetzen. Sie ist Journalistin und Diplom-Kommunikationswirtin. Hauptsächlich hat sie für den Hörfunk gearbeitet (Kiel: RSH und NDR / Berlin: Hundert,6 und SFB), aber auch für das Fernsehen (ARD-Studio Wien) und kleinere Printmagazine (u.a. Berlin Programm). Nach ihrer Anfangszeit bei den Nachrichten hat sie vor allem über Kultur- und Verbraucher-Themen berichtet. Seit 1994 ist Regina Radke-Lottermann freie Mitarbeiterin bei der RBB-Welle radioBerlin. (Presseausweis 46-00-014186001). Regina Radke-Lottermann ist auch Beiratsmitglied.

Desweitern freuen wir uns, Ulrich Goetze vorstellen zu können. Er ist ebenfalls Beiratsmitglied und wird künftig das Referat Steuern leiten. Nach dem Ausscheiden aus einer von ihm gegründeten Steuerberater-Sozietät in Hamburg wohnt Ulrich Goetze in Wunstorf bei Hannover. Sein Tätigkeitsbereich umfasst seither die steuerliche Beratung von Stiftungen und Vereinen unter besonderer Berücksichtigung des Gemeinnützigkeitsrechts. Zu diesen Themen verfasst er laufend für mehrere Verlage Fachbeiträge und ist als Dozent bundesweit unterwegs. Darüber hinaus erstellt er Gutachten zu besonderen Fragestellungen und unterstützt Kollegen bei Rechtsbehelfen. Ulrich Goetze ist auch Buchautor.

Als dritten Experten begrüßen wir Muhammed H. Iman , der sich künftig - ebenfalls als Beiratsmitglied - für die Bereiche Mehrwertkultur und Integration stark machen wird. Muhammed H. Inam führt in Bochum mit seinem Unternehmen Forina - in Bürogemeinschaft und Kooperation mit der Unternehmensberatung Yücel Consulting - ein Beratungsinstitut, das sich mit ganzheitlichem Denken auf der Basis eigens entwickelten Konzeptes und Methodik auf die Bedürfnisse und Interessen von Privatpersonen und Unternehmen sowie politischen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen im Bereich der Gründungs-/Unternehmensberatung, der Außenwirtschaft, des Social Business und insbesondere im Bereich der ganzheitlich-nachhaltigen Integrationsthematik spezialisiert hat.

Allen drei Neueinsteigern auch an dieser Stelle ein herzliches Willkommen und viel Erfolg bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben!

4. KOMMUNIKATION

Mobbing im Ehrenamt, das ist durchaus kein seltenes Phänomen. Worin liegen die Ursachen, wenn "Hauen und Stechen" das Klima in Vereinen und Verbänden vergiftet und einsatzbereite ehrenamtliche Mitarbeiter in die Flucht geschlagen werden? Wie lassen sich Mobbing-Szenarien verhindern und was ist zu tun, wenn es bereits erste Fälle im Verein, Verband oder in der Stiftung zu beklagen gibt?

Der bdvv nimmt sich dieser brisanten Thematik an. bdvv-Pressesprecherin Ursula Pidun im Gespräch mit Christiane Prieß-Heimann. Die selbständige Rechtsanwältin ist auch Mediatorin mit dem Schwerpunkt "Wirtschaft & Arbeit" und mediiert Vereine und Stiftungen sowie kleine- und mittelständische Unternehmen. +++ Zum Interview+++

Sie möchten ein Thema vorschlagen, das Ihnen wichtig ist? Dann freuen wir uns über Ihren Vorschlag an: pidun@bdvv.de.

5. RECHT

Auch heute möchten wir Sie wieder über zwei interessante Rechtsaspekte in Hinblick auf Ihren Verein informieren. Diesmal geht es um Minderheitenverlangen auf Einberufung der Mitgliederversammlung und um einen neuen Anlauf in Sachen Haftungserleichterung. Die Rechtsgrundlagen übermittelt Ihnen RA Michael Röcken (www.ra-roecken.de ) – Mitglied des Beirates Recht und Leiter des zuständigen Referats „Recht" beim bdvv.

Minderheitenverlangen auf Einberufung der Mitgliederversammlung

Um die demokratische Struktur des Vereins zu gewährleisten, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 37 vor, dass der „zehnte Teil" der Mitglieder eine Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen kann, sofern die Satzung nicht einen anderen Teil von Mitgliedern verlangt.

Wie hoch nun dieser Teil von Mitgliedern sein darf, ohne als Umgehung des Minderheitenschutzes angesehen zu werden, war umstritten.

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle (Beschl. v. 20.10.2010, Az.: 20 W 17/10) bringt nun Klarheit für Vereine. Nach Ansicht des OLG darf die erforderliche Mitgliederzahl nicht auf die Hälfte oder mehr festgesetzt werden.

Sofern Sie bei einer entsprechenden Satzungsregelung Probleme mit dem Registergericht bekommen sollten, können Sie auf die Entscheidung verweisen.

Neuer Anlauf in Sachen Haftungserleichterung

Nachdem bereits im Jahr 2009 eine Haftungserleichterung für Vorstände von Vereinen durch § 31a BGB geschaffen wurde, soll diese nunmehr auch für „einfache" Vereinsmitglieder erreicht werden. Wieder haben die Bundesländer Baden-Württemberg und Saarland einen Gesetzesentwurf (Bundesrat-Drucksache 41/11 v. 01.02.2011) eingebracht, welcher u. a. die Schaffung eines § 31b BGB vorsieht. Danach sollen auch Vereinsmitglieder, welche unentgeltlich tätig sind oder eine Vergütung von max. 500,00 € / Jahr erhalten, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften.

Dies soll sowohl gegenüber dem Verein gelten als auch im Falle einer Inanspruchnahme durch einen Dritten. Hier räumt das Gesetz dem Mitglied einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Verein ein.

Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf einen neuen Vorstoß in Sachen Haftungserleichterung für die Bereiche des Steuer- und des Sozialversicherungsrechts. Hier soll eine Haftung nicht in Betracht kommen, wenn das jeweilige Vorstandsmitglied eines gemeinnützigen Vereins nach einer vorweg schriftlich festgelegten Aufgabenverteilung für diese Pflicht nicht verantwortlich war. Es soll somit eine Ressortaufteilung honoriert werden. Ob dieser Bereich in dem aktuellen Gesetzesvorhaben umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

6. VEREINSREISEN

Hochsaison in Sachen Ferienzeit: Wer mit dem Verein eine Reise bucht und sich über unterschiedliche Gruppentarife wundert, für den sind folgende Informationen interessant. Zusammengstellt hat sie unser Beiratsmitglied und Leiter des Ressorts Vereinsreisen beim bdvv, Dipl. Oec. Hartmut Sagehorn (www.vereinsreisen.com ):

Flug-Gruppentarif

Der bdvv erhält immer wieder Anfragen, warum eigentlich Gruppentarife im Flugbereich so unterschiedlich sind. Die Antwort ist einfach: Viele Organisatoren glauben, dass sie durch Mehrfachanfragen schon das günstigste Angebot ergattern werden. Leider trifft dies, was bei Handwerkern ggf. richtig ist, im Flugbereich nicht zu.

Bei den meisten Fluggesellschaften ist es so: Eine hohe Nachfrage treibt die Preise in die Höhe. Wenn Sie also bereits mehrere Anfragen für den gleichen Termin gestartet haben, erhöhen die Fluggesellschaften automatisch die Preise und es können dann folglich keine Sonderkonditionen mehr realisiert werden.

Zum Gruppentarif allgemein: Sobald ein Gruppentarif gebucht wird, werden von Anfang an Plätze in einem Flugzeug geblockt, auch wenn man noch gar nicht genau weiß, welche Personen mitfliegen. Somit ist eine flexiblere Handhabung bei den Passagiernamen gegeben. Genauere Bedingungen sind airline-spezifisch sehr unterschiedlich. Diese Bedingungen werden bei der Buchung einer Gruppenreise mitgeteilt.

Meist müssen die konkreten Namen der Passagiere erst kurz vor dem Ticketing angegeben werden. Falls vor der Ticketausstellung noch eine Namensänderung durchgeführt werden muss, geschieht das in der Regel kostenlos - dies wäre bei einem Einzelticket nicht so. Wenn sich nach der Ticketausstellung noch Änderungen an Passagieranzahl und –namen ergeben, fordern die meisten Airlines zwar Stornokosten, allerdings liegen diese in der Regel unter den Stornokosten der Einzelbuchung.

Einmal als Gruppe gebucht, steht der Gruppe der Anspruch auf einen gemeinsamen Transport zu. So werden z.B. Schülergruppen nicht getrennt fliegen müssen, falls eine Maschine ausfällt und die Passagiere auf Ersatzmaschinen verteilt werden.

Die vollständige Zahlung der Tickets erfolgt bei einer Gruppenbuchung erst ca. 30 Tage vor Abflug (bei Ticketausstellung). Einzeltickets hingegen müssten sofort bezahlt werden. Einige Airlines allerdings verlangen bei Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 20 Prozent.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Planung im Verband oder Verein - wir kümmern uns!

7. FORTBILDUNG

Zertifizierter Stiftungslehrgang des Abbe-Instituts für Stiftungswesen
15. September bis 18. September 2011

Das Abbe-Institut für Stiftungswesen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena bietet unter Federführung von Prof. Dr. Olaf Werner einen viertägigen zertifizierten Lehrgang mit Schwerpunkt Stiftungsrecht für den am Stiftungsrecht und der Stiftungsarbeit interessierten Berater, Bank- oder Stiftungsmitarbeiter an. Möchten auch Sie die für Ihre Stiftungs- und Beratungsarbeit erforderlichen Antworten auf die wichtigen Rechtsfragen kennenlernen und die für Sie geeigneten Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre errichtete oder zu errichtende Stiftung finden? Dann sind Sie in diesem stark nachgefragten Seminar bestens aufgehoben. Weitere Infos, Hinweise zu den Kosten sowie ein Formular zur Anmeldung erhalten Sie unter folgendem Link: Stiftunglehrgang .

8. VEREINE STELLEN SICH VOR

Mitgliedsvereine stellen sich vor: Unter dem Motto „Wir sind der bdvv " stellen sich Mitglieder des bdvv vor. Unsere aktuelle Vorstellung: El Cultrún e.V. Der Verein wurde im Jahr 2003 in Berlin und zeitgleich in Santiago de Chile gegründet. Die über 50 Mitglieder möchten die Völkerverständigung zu den indigenen Völkern Lateinamerikas stärken und fördern die traditionelle Kultur der indigenen Völker Lateinamerikas.

Zur Vorstellung des Vereins El Cultrún e.V.

Wenn auch Ihr Verein in Kürze auf unserer Webseite präsentiert werden soll, senden Sie die Vorstellung Ihres Vereins bitte als .doc-Datei an unsere Leiterin des Referats Öffentlichkeitsarbeit Regina Radke-Lottermann: radke@bdvv.de

9. HINWEIS

Weitere nützliche Tipps, aktuelle Gesetze, Hinweise zu Steuern und Neuigkeiten rund um das Verbands- und Vereinswesen erhalten Sie in der nächsten Newsletter-Ausgabe. Zwischenzeitlich stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Leiter der Referate des bdvv als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Kontaktadresse der jeweiligen Ressorts entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf unserer Verbands-Webseite . Das Team des bdvv wünscht Ihnen eine schöne Sommer- und Urlaubszeit!

10. IMPRESSUM

bundesverband deutscher vereine & verbände e.V. (bdvv)

Ursula Pidun / Pressesprecherin  
Telefon: +49 (0) 30 - 53 81 20 50 
E-Mail:   pidun@bdvv.de
Internet: http://www.bdvv.de

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