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ALG-II-Empfänger können bis zu 175 € / Monat ohne Anrechnung erhalten

ALG-II-Empfänger können bis zu 175 Euro / Monat anrechnungsfreie Aufwands-entschädigungen für Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen erhalten. Möglich macht das eine Ergänzung des insoweit maßgeblichen § 11b Abs. 2 SGB II. Die Ergänzung lautet wie folgt:

„Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuer-gesetzes steuerfrei sind, gelten die Sätze 1 und 2 mit den Maßgaben, dass jeweils an die Stelle des Betrages von 100 Euro monatlich der Betrag von 175 Euro monatlich und an die Stelle des Betrages von 400 Euro der Betrag von 175 Euro tritt. § 11a Abs. 3 bleibt unberührt.“

Quelle: Bundestagsdrucksachen 17/4032 vom 01.12.2010, 17/4719 vom 09.02.2011 und Bundesrats-Drucksache 109/11 vom 25.02.2011
Entscheidungen des Bundestages und des Bundesrates vom 25.02.2011

Ursprünglich war eine Regelung vorgesehen, wonach max. 100 € monatlich anrechnungsfrei bleiben.

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